Baufreigabe des Bauabschnitts „Burggarten“ der Burg Hohnstein

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19.05.2025 14:00

Symbolbild

Nachdem die Baugenehmigung für das Gesamtvorhaben Sanierung Burg Hohnstein am 6. März 2025 unter der aufschiebenden Bedingung erteilt wurde, dass die Landesdirektion Sachsen als obere Naturschutzbehörde für die jeweils abschnittweise Baufreigabe zunächst ihr naturschutzrechtliches Einvernehmen erteilt, liegt die Teilbaufreigabe für den ersten Bauabschnitt "Burggarten" nun vor.

Aufgrund einer vorgezogenen denkmalschutzrechtlichen Genehmigung konnten bereits von August bis Dezember 2024 erste Arbeiten im Bereich des Burggartens durchgeführt werden. Hierbei wurde die Baufeldfreimachung, der Abriss und der Rück- sowie der Tiefbau vorgenommen. Somit erfolgte beispielsweise die Trink- und Abwasserrohrverlegung und im Rahmen der Geländemodellierung, die Umgestaltung der Terrassen in einen ebenen Hang.

Im Bereich des neugeprägten Hangs wird seit dem Frühjahr 2025 ein Kinderspielplatz als hölzernes Kletterspiel errichtet. Dazu kommt die Bewerkstelligung der Burgmauersanierung, da ein Bereich der Innenschalung der Burgmauer eingestürzt war, welcher nun neu gemauert wurde. Dabei wurden Fledermauskästen in die Mauer integriert, damit der Verlust von Nistplätzen durch die Neuverfugung ausgeglichen wird.

Die Maßnahme des ersten Bauabschnitts wird aus Fördermitteln der Städtebauförderung und aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Mitteln) finanziert.