Berichterstattung aus der Kreistagssitzung am 22.06.2020

23.06.2020 00:00

Abberufung und Neubestellung eines ehrenamtlichen Patientenfürsprechers gemäß dem Sächsischen Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG)

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bestellt für Krankenhäuser und andere stationäre psychiatrische Einrichtungen, in dessen Gebiet die Einrichtung liegt, im Benehmen mit den psychosozialen Arbeitsgemeinschaften ehrenamtliche Patientenfürsprecher. Seit 2018 nimmt diese Funktion Dietrich Müller für die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des HELIOS Klinikums Pirna und die sozialtherapeutische Wohnstätte Freital mit Außenwohngruppen sowie Frau Jana Kramer für die sozialtherapeutischen Wohnstätten mit Außenwohngruppen in Dohna, Neustadt und Sebnitz als ehrenamtliche Patientenfürsprecher wahr.

Dietrich Müller bat aus persönlichen Gründen um Abberufung vom Ehrenamt. Jana Kramer, die bereits als ehrenamtliche Patientenfürsprecherin einen Teil der Einrichtungen des Landkreises betreut, erklärte sich bereit, das Amt auch für die bisher von Herrn Müller betreuten Einrichtungen zu übernehmen.

Der Kreistag stimmte dem Vorschlag einstimmig zu und wünscht Jana Kramer viel Erfolg bei der Ausübung ihres Ehrenamtes.

 

Vorschlagliste der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der sächsischen Sozialgerichtsbarkeit

Die Amtszeit der am 01.10.2015 berufenen ehrenamtlichen Richter in der Sozialgerichtsbarkeit läuft zum 30.09.2020 ab.

Die ehrenamtlichen Richter für diese Kammern werden auf Vorschlag der Landkreise und der kreisfreien Städte berufen. Das Amt des ehrenamtlichen Richters für die Sozialgerichtsbarkeit kann nur ausüben, wer Deutscher ist, das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat und im Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Dresden wohnt, seinen Betriebssitz hat oder beschäftigt ist.

Die ehrenamtlichen Richter beim Landessozialgericht müssen das dreißigste Lebensjahr vollendet haben und sollen mindestens fünf Jahre ehrenamtliche Richter bei einem Sozialgericht gewesen sein.

Die auf der heute dem Kreistag vorgelegten Vorschlagsliste ausgewiesenen Bewerber haben die vom Sächsischen Landessozialgericht vorgegebenen notwendigen Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet im Landratsamt eingereicht. Der Kreistag bestätigte diese Liste einstimmig, die nunmehr an das Sächsische Landessozialgericht weitergeleitet wird. Dort wird entschieden, wer für das Landessozialgericht in Chemnitz und wer für das Sozialgericht in Dresden ausgewählt wird.

 

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird Mitglied im Verband Deutscher Archivare und Archivarinnen e. V.

Der Kreistag stimmte in seiner heutigen Sitzung einstimmig zu, dass der Landkreis in den Verband Deutscher Archivare und Archivarinnen e. V. (VdA) eintritt.

Dadurch stehen dem Archivverbund umfangreiche Leistungen zur Verfügung. Der VdA bietet als Querschnittorganisation zu allen Fragen bezüglich Archivierung und Dokumentation eine breite Unterstützung für die tägliche Archivpraxis an. Mit der Mitgliedschaft besteht für den Landkreis die Möglichkeit, sich in archivfachliche Diskussionen einzubringen und damit die Ausrichtung des Verbands mitzubestimmen.

 

Erweiterung des Finanzierungskonzeptes für den Bau des Leistungsportzentrums Altenberg (LSZA)

Nach aktueller Kostenprognose erhöhen sich die Aufwendungen für den Bau des Sportzentrums um 2,6 Mio. Euro. Ursache dafür war der schwierige Baustart, der zu längeren Verzögerungen geführt hatte. Im September 2017 konnte der Bau wegen fehlender Angebote für die Leistungen der vorbereitenden Arbeiten und Abbrucharbeiten nicht beginnen. Die Abbrucharbeiten dauerten bis April 2018, die ebenfalls sehr komplizierten Leitungsumverlegungen bis August 2018. Erst von diesem Zeitpunkt an war ein ungehindertes Bauen möglich.

Das beschlossene Finanzierungskonzept beinhaltet sowohl die bereits eingetretenen als auch die erwarteten Kostenentwicklungen aufgrund dieser Verschiebungen. Der aktuelle Bauablaufplan sieht eine Fertigstellung und Inbetriebnahme des Leistungssportzentrums Ende 2021 vor. Der Landkreis geht von einer gleichbleibenden Förderung aus und hat den erforderlichen Eigenanteil in seinem laufenden Haushalt gesichert.

Der Kreistag beschloss die Fortschreibung des Finanzierungskonzeptes für den Bau des Leistungssportzentrums Altenberg mehrheitlich.

 

Umsetzung DigitalPakt-Schule an Schulen in Trägerschaft des Landkreises

Vorgesehen ist im ersten Schritt, für das zur Verfügung stehende Schulträgerbudget von 3,3 Mio. Euro eine komplette digitale Infrastruktur für das Weißeritzgymnasium Freital und das Berufsschulzentrum für Technik und Wirtschaft in Pirna zu schaffen. Parallel finden die Planungen für den zweiten Schritt statt, der das Berufsschulzentrum in Freital sowie das Glück-Auf-Gymnasium in Dippoldiswalde und Altenberg umfassen wird. Alle weiteren Schulen in Trägerschaft des Landkreises sollen in den Jahren bis 2024 schrittweise digital aufgerüstet werden. Hierfür sollen  durch die Verwaltung Fördermittel beantragt werden.

Der Kreistag stimmte der schrittweisen Umsetzung des DigitalPakts-Schule im Zeitraum 2020 bis 2024 mehrheitlich zu.

 

Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresabschlüsse der Jahre 2014 und 2015 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Der Kreistag stimmte einstimmig den Jahresabschlüssen des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 zu.

Damit stellte der Kreistag im Zuge seiner Zuständigkeit die entsprechenden Jahresabschlüsse fest und bestätigt, dass die Wahlrechte zur Bewertung von Finanzanlagen sowie zur Bildung von Sonderposten für investive Schlüsselzuweisungen in den Jahren 2014 und 2015 nicht ausgeübt wurden. Gleichzeitig bestätigt der Kreistag alle 2014 und 2015 über- und außerplanmäßigen festgestellten Aufwendungen, die im Rahmen der Aufstellung der Jahresabschlüsse festgestellt wurden.

 

Neufassung der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Auf Grund der Änderung des Sächsischen Verwaltungskostengesetzes (SächsVwKG) ist

die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Kosten in weisungsfreien Angelegenheiten durch die Behörde des Landkreises entfallen und somit auch die Änderung der Verwaltungskostensatzung des Landkreises notwendig.

Die Verwaltungsgebühr bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand der an der Verwaltungsleistung beteiligten Behörden (Kostendeckungsgebot) und darüber hinaus nach der Bedeutung der Angelegenheit für die Person (Antragsteller, Widerspruchsführer, sonstiger Veranlasser). Die Ergebnisse der Kalkulationen sind Grundlage für die im Kostenverzeichnis festgesetzten Gebühren. Das Kostenverzeichnis ist Bestandteil der Verwaltungskostensatzung.

Der Kreistag beschloss die Neufassung der Verwaltungskostensatzung mehrheitlich.

 

Information zur wirtschaftlichen Situation der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE) im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie

Der Kreistag wurde im Rahmen einer Informationsvorlage über die wirtschaftliche Situation der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie informiert. Mit der vorübergehenden Einstellung des Vordereinstiegs in den Bussen und der Schließung der Servicebüros brachen die Bareinnahmen für die RVSOE bis auf wenige Ausnahmen fast komplett weg. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten ergriff die RVSOE verschiedene Maßnahmen, um der negativen Entwicklung der wirtschaftlichen Situation entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen in Verbindung mit vorgezogenen Auszahlungen des Landkreises an die RVSOE sorgen dafür, dass der entstandene Liquiditätsengpass bis Oktober 2020 überbrückt werden kann.

Der Landkreis und die RVSOE gehen davon aus, dass zeitnah über staatliche Hilfen für die Verkehrsbetriebe entschieden und eine Beschlussfassung herbeigeführt werden kann.

Über die Notwendigkeit von eventuell erforderlichen zusätzlichen Zuschüssen durch den Landkreis wird in der Kreistagssitzung im Oktober 2020 berichtet und gegebenenfalls entschieden.

 

Dienstleistungskonzession für Straßenbahnverkehr vergeben (Kirnitzschtalbahn)

Die Liniengenehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz für die Kirnitzschtalbahn endet zum 30.11.2021. Die Kirnitzschtalbahn wird derzeit von der RVSOE eigenwirtschaftlich betrieben, d. h. ohne Zuschüsse des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Bislang erfolgt der Betrieb der Kirnitzschtalbahn kostendeckend, aber es ist ungewiss, ob dies zukünftig noch möglich sein wird. Dies zeigt sich bereits heute während der aktuellen Corona-Pandemie. Während die RVSOE im Jahr 2019 auf Grund steigender Fahrgastzahlen mit ca. 50.000 Euro mehr Fahrgeldeinnahmen gegenüber dem Plan 2019 rechnen konnte, sind bereits bis Ende April 2020 Fahrgeldrückgänge in Höhe von ca. 93.500 Euro zu verzeichnen.

Zur Erhaltung der traditionsreichen Kirnitzschtalbahn, die seit 1898 besteht, und zur Aufrechterhaltung des fahrplanmäßigen Angebotes beabsichtigt der Landkreis die RVSOE ab dem 01.12.2021 für 15 Jahre mit der Erbringung von Straßenbahnverkehrsleistungen zu betrauen und diese entsprechend finanziell auszugleichen. Dazu soll ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag in Form einer Dienstleistungskonzession erteilt werden.

Voraussetzungen für eine Direktvergabe ist die fristgerechte Veröffentlichung der Vorabbekanntmachung im EU-Amtsblatt, spätestens am 30.11.2020. Dafür gab der Kreistag in seiner heutigen Sitzung einstimmig seine Zustimmung.