Berichterstattung aus der Kreistagssitzung am 14.12.2020

15.12.2020 00:00

Symbolbild

In der öffentlichen Sitzung des Kreistages am 14.12.2020 wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

Abschluss eines Vorvertrages zur Übereignung der Burg Hohnstein sowie eines Vertrages über die Gewährung einer Zuwendung zur planerischen Vorbereitung der Sanierung der Burg mit der Stadt Hohnstein

Mit den Vereinbarungen setzen die Stadt Hohnstein und der Landkreis den Weg zur Sanierung und Übernahme der Burg durch die Stadt Hohnstein fort. Die Stadt Hohnstein ist damit in der Lage, noch in diesem Jahr die Planungsleistungen zu vergeben.

Der Vertrag regelt die Übernahme der Burg Hohnstein durch die Stadt mit Aufnahme in die Gebietskulisse der Städtebauförderung und mit Erhalt des Zuwendungsbescheides aus der Förderung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Der Landkreis löst sein Versprechen zur finanziellen Unterstützung der Sanierung der Burg Hohnstein mit der Bereitstellung der Mittel für die Entwurfsplanung und Kostenberechnung bis zur Leistungsphase 3 ein. Die Entwurfsplanung ist eine Voraussetzung für die Beantragung der BKM-Fördermittel. Die Übernahme der Planungskosten ist eine Vorfinanzierung. Bei Aufnahme der Burg Hohnstein in die Gebietskulisse der Städtebauförderung sind diese Kosten ebenfalls zuwendungsfähig.
Der Kreistag stimmte der Vorlage einstimmig zu.


Übertragung der Betreibung des Leistungssportzentrums Altenberg an die Wintersport Altenberg (Osterzgebirge) GmbH

Mit der Fertigstellung des Leistungssportzentrums verfügt der Landkreis ab dem Jahr 2022 über eine nach nationalen und internationalen Maßstäben hoch moderne und leistungsfähige Trainingsanlage.

Die erheblichen Investitionen von Freistaat, Bund und Landkreis für den Bau des Leistungssportzentrums und die damit verknüpften hohen Erwartungen lassen sich nur mit einem professionellen und strikt an den Bedürfnissen des Leistungssports orientierten Betreiber erfüllen.

Die Mitglieder des Kreistags sprachen sich einstimmig dafür aus, die Betreibung des Leistungssportzentrums an die Wintersport Altenberg (Osterzgebirge) GmbH zu übertragen.

Ausleihung (rückzahlbarer Zuschuss) zur Liquiditätssicherung inklusive Rückzahlplan an die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE)
 
Auf Grund der durch die Covid-19-Pandemie ausgelösten erheblichen Einnahmeausfälle stellte der RVSOE einen Antrag auf Ausgleich coronabedingter Mindereinnahmen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Die Grundlage bildet die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von Covid-19 im Freistaat Sachsen (RL Corona-Billigkeitsleistungen ÖPNV).
 
Zur Überbrückung bis zur Auszahlung der Billigkeitsleistungen im Jahr 2021 ist der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bestrebt  die Liquidität der RVSOE mittels einer Ausleihung (rückzahlbaren Zuschuss) i. H. v. bis zu 2.000.000 EUR bis zum Eingang der Billigkeitsleistungen zu sichern. Die Auszahlung der Ausleihung erfolgt nach dem vorherrschenden Liquiditätsbedarf der RVSOE und ist bis spätestens 30.09.2021 durch den RVSOE an den Landkreis zurückzuzahlen.

Der Kreistag stimmte der Verfahrensweise einstimmig zu.


Auftragserteilung der einzelnen Leistungen (Lose) in Freital Potschappel, Freital Zauckerode und Wilsdruff im landkreisfinanzierten Grundangebot

Bereits in der Kreistagssitzung am 5. Oktober 2020 wurden für das übrige Kreisgebiet die Trägerschaften für die Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz und die Allgemeine Förderung der Familien nach §§ 11-14, 16 SGB VIII beschlossen. Gemeinsam mit dem Beschluss für Freital Potschappel, Freital Zauckerode und Wilsdruff ist damit der Grundstein gelegt, im Jahr 2021 alle Angebote des sogenannten landkreisfinanzierten Grundangebotes bereitzustellen. Die Leistungserbringung erfolgt durch den Kinder- und Jugendhilfeverbund Freital e. V. und dem Pro Jugend e. V. für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2024.

Den Einzelbeschlüssen wurde zugestimmt.


Beschlussfassung über den Abschluss eines Rahmenmietvertrages für Verwaltungsgebäude des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

In den vergangenen Jahren wurden durch den Freistaat Sachsen unterschiedlichste Aufgaben wie z. B. Vermessung und Liegenschaftskataster, Ländliche Förderung/ Entwicklung, Aufgaben nach dem Sächsischen Straßengesetz, dem Jugendschutzgesetz, im Asyl-und Ausländerbereich, im Sozial-und Jugendbereich u. v. m. an die Landkreise übertragen. Dies führte zu Personalübernahmen vom Freistaat und Neueinstellungen von Mitarbeitern. Es war unabdingbar ausreichend Arbeitsplätze an den Verwaltungsstandorten zu schaffen. Es ist erforderlich, ein auf die Zukunft gerichtetes Verwaltungskonzept zu erarbeiten, das den hohen Anforderungen an die Verwaltungsgebäude selbst entspricht und den Arbeitsplatzbedarf sowie die Mitarbeiterentwicklung der nächsten Jahre durch eine geeignete und auf die Zukunft gerichtete Unterbringung in Einklang bringt.

Am Standort Pirna ist die Verwaltungsbehörde im Hauptgebäude Schloßhof 2/4 untergebracht.
Zwei weitere Gebäude (Krietzschwitzer Str. 1 – Haus 7 und Schloßpark 22 –
Haus 6) wurden angemietet. Nach umfangreichen Untersuchungen hinsichtlich der benötigten Kapazitäten sowie der finanziellen Aspekte erwägt die Landkreisverwaltung, diese Mietverträge nicht zu verlängern und am Standort Pirna ein bis 2022 entsprechend saniertes Objekt langfristig anzumieten. Dazu bietet sich das Gebäude Schloßpark 4 am Hauptstandort in Pirna an. Mit der Anmietung könnten alle nötigen Voraussetzungen und Ansprüche an ein zeitgemäßes Verwaltungsgebäude verwirklicht werden.

Am Standort in Freital sind im März 2020 rund 40 Mitarbeiter/innen, darunter das Bürgerbüro und Referate des Ausländer-und Sozialamtes, von der Hüttenstraße in den neuen Verwaltungsstandort Freital, Dresdner Straße 107, umgezogen. Derzeit finden Umbaumaßnahmen in diesem Objekt statt, damit bis zum Jahresende weitere Mitarbeiter/innen aus dem bisherigen Objekt Freital, Hüttenstraße, in das Gebäude Dresdner Straße in Freital umziehen können.

Der Kreistag folgte dem Vorschlag der Verwaltung und stimmte dem vorgestellten Konzept einstimmig  zu, die Häuser 6 und 7 in Pirna zum 31.12.2021 zu kündigen und die Objekte Pirna, Schloßpark 4 und Freital, Dresdner Str. 107/Deubener Str. 6 (Gebäude der Sparkasse) anzumieten.


Gebührensatzung Rettungsdienst

Der Kreistag beschließt jährlich eine neue Gebührensatzung Rettungsdienst.
Zur Finanzierung der 2021 im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge anfallenden Kosten des Rettungsdienstes in Höhe von 28.212.000 Euro werden Gebühren und Entgelte erhoben. Für gesetzlich versicherte Patienten erfolgt die Abrechnung direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen. Für alle übrigen Einsätze werden Gebühren entsprechend einer Gebührensatzung erhoben, welche vom Kreistag beschlossen wurde.

Die Einsatzpauschalen betragen für den Einsatz eines Krankentransportwagens 222,40 EUR, eines Rettungswagens 762,90 EUR oder eines Notarzteinsatzfahrzeuges 299,50 EUR.

Der Kreistag stimmte der Vorlage einstimmig zu.


Sitzungstermine des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für das Kalenderjahr 2021.

Die Kreistagssitzungen finden im Jahr 2021an folgenden Tagen, jeweils 17:00 Uhr statt:

22. März 2021
17. Mai 2021
19. Juli 2021
11. Oktober 2021
20. Dezember 2021

Eine Sondersitzung des Kreistages zur Anhörung zum Schulnetzplan sowie eine Vorstellung der Eckwerte für den Haushalt 2021 wurde für den 1. Februar 2021 angekündigt.


Aus dem Informationsbericht des Landrates

Mobile-Endgeräte-Förderverordnung (MobilEndFöVO) - Lieferung von Tablets und Notebooks an Schulen des Landkreises

Am 22.10.2020 wurden 112 Tablets an das Glückauf-Gymnasium Dippoldiswalde/Altenberg geliefert, welche nach Prüfung auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit (ortsveränderliche Prüfung) durch den Schulleiter verteilt werden konnten.

Zudem erfolgte am 25.11.2020 die Lieferung von 450 Notebooks. Diese wurden nach ortsveränderlicher Prüfung ab dem 02.12.2020 an die Schulen in Trägerschaft des Landkreises verteilt. Zunächst erhielten die Berufsschulen, das Weißeritzgymnasium Freital und teilweise die Förderschulen die Geräte. Die noch ausstehenden 100 Laptops werden, sobald sie lieferbar sind, an die übrigen Schulen gegeben.

Die Zuweisung erfolgte nach § 6 MobilEndFöVO durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank als zuständige Bewilligungsstelle. Damit soll die Aufrechterhaltung und Stärkung des Schulbetriebes während der Corona-Pandemie gewährleistet werden (§ 1 MobilEndFöVO).