Berichterstattung aus der Kreistagssitzung am 07.10.2019

08.10.2019 00:00

Anpassung des Gesellschaftervertrages und Entsendung in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE)

Mit dem durch den Kreistag mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag zum Gesellschaftervertrag besteht der Aufsichtsrat der RVSOE nach Satzungsänderung aus nunmehr insgesamt neun Mitgliedern. Hiervon werden sechs Aufsichtsratsmitglieder vom Anteilseigner (Landkreis) und drei Aufsichtsratsmitglieder von den Arbeitsnehmern gestellt.

Zudem hat der Kreistag über die Bestellung des Landrats bzw. eines vom Landrat benannten Bediensteten der Verwaltung und über fünf Mitglieder des Kreistages in den Aufsichtsrat der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE) zu entscheiden. Mehrheitlich wurden die Beigeordnete, Frau Kati Hille, als Bedienstete der Verwaltung sowie die Kreisräte Herr Mike Ruckh (CDU), Herr Uwe Rumberg (CDU), Herr André Barth (AfD), Herr Norbert Mayer (AfD) sowie Herr Thomas Kirsten (Freie Wähler) in den Aufsichtsrat entsandt.

Bei der RVSOE GmbH handelt es sich um die vormals als Oberelbische Verkehrsgesellschaft Pirna-Sebnitz (OVPS) mbH firmierende Gesellschaft, auf welche die Regionalverkehr Dresden (RVD) GmbH auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2018 verschmolzen wurde.

Die Eintragung der Verschmelzung und der Umfirmierung im Handelsregister erfolgte am 04.06.2019. Die RVSOE GmbH beschäftigt nunmehr mehr als 500 Arbeitnehmer und unterliegt daher den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG). Demzufolge hat der Aufsichtsrat der RVSOE GmbH zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des Gesellschafters und zu einem Drittel aus Mitgliedern der Arbeitnehmer der Gesellschaft zu bestehen.

 

Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen für die Leistungen im Öffentlichen Personennahverkehr in Höhe von 1,0 Mio. Euro

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge trägt als Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV Verantwortung für die im Rahmen der Daseinsvorsorge zu erbringenden öffentlichen Nahverkehrsleistungen und gewährt der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH auf Grund der Auswirkungen der Änderungen des Vergütungstarifvertrages sowie des Inkrafttretens des Altersvorsorge-Tarifvertrages im Haushaltsjahr 2019 zusätzliche Ausgleichsmittel in Höhe von 1,0 Mio. Euro. Damit kommt der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge der Vereinbarung nach, die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH zur Zahlung der Vergütung der Arbeitnehmer nach dem Tarif des Arbeitgeberverbandes Nahverkehr e. V. (AVN) verpflichtet zu haben.

Mit der Zahlung der zusätzlichen Mittel kann gewährleistet werden, dass es keine Fahrplanreduzierungen und keine Abstriche bei der Beförderungsqualität geben wird, insbesondere die Schülerbeförderung ist auch weiterhin gesichert.

Der Kreistag stimmte der Vorlage einstimmig zu.

 

Arbeit der Kreisräte

In seiner ersten Zusammenkunft nach der konstituierenden Sitzung stimmten die Kreisräte über verschiedene Satzungen und Ordnungen, welche ihre Arbeit betreffen, ab.

  • Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Entsprechend der Sächsischen Landkreisordnung hat der Landkreis eine Hauptsatzung zu erlassen. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Aufgaben des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie die des Landrates und seiner Beigeordneten.

Die bisherige Hauptsatzung des Landkreises wurde grundlegend überarbeitet. Es wurden rein redaktionelle Änderungen, welche u. a. auf Grund einer veränderten Gesetzeslage notwendig waren, als auch inhaltliche Änderungen vorgenommen. Neben der Aufnahme einer Regelung zum Dienstsiegel und Wappen wurde u. a. eine Regelung zur sprachlichen Gleichstellung der Geschlechter aufgenommen. Um zukünftige Unklarheiten zu vermeiden, wurden zudem die Aufgaben des Kreistages, der Ausschüsse sowie des Landrates konkretisiert und ergänzt.

Ferner soll der Beauftragte für Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderung seine Tätigkeit zukünftig in Vollzeit ausüben.

Die Mitglieder des Kreistages waren sich trotz verschiedener Änderungsanträge uneinig. Im Ergebnis konnte der Neufassung der Hauptsatzung nicht mehrheitlich zugestimmt werden. Somit gilt die bislang gültige Hauptsatzung fort.

  • Neufassung der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse

Der Kreistag regelt gemäß der Sächsischen Landkreisordnung seine inneren Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch eine Geschäftsordnung. Die derzeitige Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse wurde grundlegend überarbeitet und an die aktuellen Gesetzmäßigkeiten angepasst.

Ferner wurden im Vorfeld die notwendigen Änderungen im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Ladung vorgenommen und eine entsprechende Vorschrift eingefügt. Weiterhin wurden klarstellende Formulierungen zu den Paragraphen ergänzt.

Die Neufassung der Geschäftsordnung wurde aufgrund umfangreicher Änderungsanträge  kurzfristig von der Tagesordnung genommen und mehrheitlich zurück zur Beratung in die vorberatenden Gremien gegeben.

  • Neufassung der Entschädigungssatzung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Die bisherige Entschädigungssatzung des Landkreises wurde grundlegend überarbeitet. Neben rein redaktioneller Änderungen, welche u. a. auf Grund einer veränderten Gesetzeslage notwendig waren, wurden auch inhaltliche Änderungen vorgenommen.

Im Rahmen der geplanten Einführung des elektronischen Ladungsverfahrens für Kreisräte und sachkundige Bürger des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge war eine entsprechend Anpassung der Entschädigungssatzung geboten.

Die Aufwandsentschädigung für leitende Notärzte und Organisatorische Leiter Rettungsdienst war bisher nicht in der Entschädigungssatzung verankert. Dies wurde in die Neufassung der Entschädigungssatzung aufgenommen und damit auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Die seit 2008 unverändert gültige Aufwandsentschädigung wird angemessen erhöht. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan 2019 und 2020 bereits berücksichtigt.

Der Kreistag folgte dem Vorschlag und beschloss die neue Entschädigungssatzung einstimmig. Sie tritt nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

  • Außerkraftsetzen der Richtlinie über die Inanspruchnahme eines Behindertenfahrdienstes zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben

Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Hilfen zur Förderung der Begegnung und des Umgangs mit nichtbehinderten Menschen sowie Hilfen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung oder kulturellen Zwecken dienen.

Durch die Reform des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) ist die o. g. Richtlinie außer Kraft zu setzen. Nach dem SGB IX-Neu haben diese Personen ab dem 01.01.2020 einen individuellen Anspruch auf Leistungen zur Mobilität im Rahmen der sozialen Teilhabe. Der Bedarf ist im Rahmen der Bedarfsfeststellung zukünftig individuell durch die zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe zu ermitteln.

Der Kreistag hat die Außerkraftsetzung der Richtlinie mehrheitlich beschlossen.

  • Bewerbung des Landkreises am Wettbewerb „Klimaanpassung in sächsischen Kommunen“

Der Kreistag hat die Teilnahme des Landkreises am Wettbewerb „Klimaanpassung in sächsischen Kommunen“ mehrheitlich beschlossen.

Im Rahmen des geförderten Projektes sollen die Möglichkeiten des Wasserrückhaltes in der Fläche abseits aufwändiger Genehmigungsverfahren zum Schutz vor Hochwasserschäden und zur Abpufferung von Dürrefolgen geprüft werden. Daraus soll ein Leitfaden entstehen, der Schutzwirkungen, Kosten und rechtliche Folgen gegenüberstellt und damit als Entscheidungshilfe für Kommunen dienen kann.

Hintergrund ist die Tatsache, dass auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die  Auswirkungen des Klimawandels deutlich sichtbar sind. Ausgeprägte Hitze- und Trockenperioden führen zu einer verminderten Wasserqualität in den Fließgewässern sowie zu Dürreschäden in der Land- und Forstwirtschaft. Auf der anderen Seite treten immer wieder Starkniederschläge auf, in deren Folge Schäden in den Ortschaften und an der Infrastruktur zu verzeichnen sind.

Das Projekt versteht sich als Teil strategischer Überlegungen des Landkreises zur Minderung der Klimawandelfolgen.