Corona-Virus: Bekanntmachung des Landratsamtes: Unterschreitung der Inzidenz von 165 an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen

18.05.2021 00:00

Symbolbild

Corona-Virus: Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - Bekanntmachung des Landratsamtes vom 18.05.2021:

•    Unterschreitung der Inzidenz von 165 an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde der nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) maßgebliche Inzidenzwert von 165 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten.

Der Inzidenzwert für den Landkreis liegt laut dem Robert Koch-Institut mit Stand 18.05.2021, 00:00 Uhr, bei 118,5 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner.

Ab dem 20. Mai 2021 sind auf dem Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zulässig:

1.    Die Präsenzbeschulung in Form von Wechselunterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen nach § 28b Absatz 3 Satz 2 IfSG.

2.    Die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Kinderhorten und Kindertagespflege erfolgt im eingeschränkten Regelbetrieb.

Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.