Allgemeinverfügung des Landkreises über die Testung von Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten

24.12.2020 00:00

Allgemeinverfügung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge über die Testung von Einreisenden aus ausländischen Risikogebieten vom 24.12.2020

Die weltweite epidemiologische Situation im Hinblick auf die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 entwickelt sich weiterhin sehr dynamisch. Zwischenzeitlich sind im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie in der Republik Südafrika neue Virusvarianten festgestellt worden. Um eine Ausbreitung dieser Virusmutation in der Bundesrepublik Deutschland zu verlangsamen und eine damit einhergehende zusätzliche Belastung der medizinischen Einrichtungen zu vermindern, erlässt das Landratsamt für den Landkreis eine Allgemeinverfügung, welche die Einreise aus ausländischen Risikogebieten in den Landkreis regelt.

Die Allgemeinverfügung enthält eine Meldepflicht für Einreisende aus Risikogebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Landkreis gegenüber dem Gesundheitsamt.

Ebenso sind diese Einreisenden verpflichtet, unmittelbar nach ihrer Einreise in den Landkreis einen negativen Testnachweis vorzulegen.

Weiterhin wird verfügt, dass sich Einreisende aus den benannten Risikogebieten am fünften Tag nach der Einreise nochmals einer Testung unterziehen müssen.

Details können in der Allgemeinverfügung nachgelesen werden. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter

https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html bzw. https://www.landratsamt-pirna.de/download/2020-12-24_AV_Testung_von_Einreisenden.pdf einsehbar.

Das Meldeformular für die Einreisenden ist unter https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=LK_SSOE_ORG_Kostenpf&formtecid=11&areashortname=14628 verfügbar.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 26.12.2020, 0:00 Uhr bis einschließlich 28.02.2021, 24:00 Uhr.