Allgemeinverfügung Afrikanische Schweinepest zur Sperrzone II

08.07.2022 00:00

Symbolbild

Die Landesdirektion Sachsen hat aufgrund neuer Infektionsherde in den Landkreisen Meißen und Bautzen die Restriktionszonen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest mit Wirkung zum 05.07.2022 angepasst.

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird in der Anpassung das Gebiet der Gemeinde Stadt Wilsdruff nördlich der BAB4 zwischen den Abfahrten Wilsdruff und Dreieck Dresden-West von der Sperrzone I (Pufferzone) zur Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) erklärt.

Derzeit sind dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt in dem Gebiet der Sperrzone II keine Schweinehaltungen bekannt. Anforderungen an schweinehaltende Betriebe und besondere jagdliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation werden jedoch vorsorglich in einer Allgemeinverfügung des Landkreises für die Sperrzone II veröffentlicht. Diese ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html einzusehen.

Unter den nachfolgenden Links sind die entsprechenden Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen zu finden:

•    Tierseuchenbekämpfung | ASP – Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) in den LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Mittelsachsen und der LH Dresden: https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=19337&art_param=810
•    Tierseuchenbekämpfung | ASP – Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Görlitz, Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden (sachsen.de): https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=19340&art_param=810

Die Allgemeinverfügung vom 20.01.2022 für die Sperrzone I bleibt für diese Gebiete unverändert.

Aktuell gibt es in Sachsen 1461 bestätigte Fälle der Afrikanischen Schweinepest. Dabei handelt es sich um eine für den Menschen ungefährliche Erkrankung der Haus- und Wildschweine. Die Übertragung erfolgt über Kontakt von Tier zu Tier. Auch indirekt kann der Erreger durch infizierte Lebensmittel, wie Fleisch oder Wurst, oder kontaminierte Gegenstände, wie Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge und Tierfutter weitergegeben werden. Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt rät daher zu Vorsicht und Sorgfalt bei Bürger, die mit Wild- oder Hausschweinen zu tun haben.