Aufhebung Waldbetretungs- und Feuerwerksverbot ab 19.08.2022

19.08.2022 10:50

Symbolbild

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge widerruft mit Wirkung zum 19.08.2022, 12:00 Uhr, die Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot des Einsatzgebietes Hintere Sächsische Schweiz vom 11. August 2022 und die Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerken vom 28.07.2022 zum 19.08.2022, 00:00 Uhr.

Aufgrund der Aufhebung des Katastrophenalarms am 19.08.2022, 12:00 Uhr, entfällt die Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung zum Betretungsverbot des Einsatzgebietes Hintere Sächsische Schweiz.

Auch die Voraussetzungen für das Verbot von Feuerwerken liegen aufgrund der derzeit geringen Gefahrenlage nicht mehr vor. Die prognostizierte Wetterentwicklung sorgt für zwischenzeitliche Abkühlung und Durchfeuchtung der Boden- und Waldlagen. Ein erhöhtes Risiko für die Verursachung von Bränden durch den von Feuerwerken ausgehenden Funkenflug besteht danach derzeit nicht.

Die Bekanntmachungen können im Wortlaut auf folgender Seite abgerufen werden: www.landratsamt-pirna.de/bekanntmachungen.html.

Der Staatsbetrieb Sachsenforst wird in Kürze eine Information zur weiterhin erforderlichen Sperrung des Waldgebietes veröffentlichen.