Antrag auf geförderte Schülerbeförderung bis zum 31. Mai 2019 stellen

21.05.2019 00:00

Am 19. August 2019 beginnt das neue Schuljahr. Alle Eltern, deren Kinder den Schülerverkehr nutzen, sollten sich den 31. Mai 2019 dick im Kalender anstreichen. Denn bis dahin können Eltern oder auch bereits volljährige Schülerinnen und Schüler über die Schule einen Antrag auf geförderte Schülerbeförderung stellen. Konkret gilt das für

  • Schüler der Klassenstufen 1 und 5 bzw. neue Schüler und Wiederholer;
  • Schüler von Beruflichen Schulen im Vollzeitunterricht (jährlich neue Antragstellung notwendig);
  • Schüler, welche auf dem Schulweg mit dem privaten Kraftfahrzeug befördert werden sollen (jährlich neue Antragstellung notwendig);
  • Schüler, welche im freigestellten Schülerverkehr befördert werden sollen (jährlich neue Antragstellung notwendig) sowie
  • Schüler, bei denen sich auf Grund von Umzug die Anschrift verändert hat oder ein Schulwechsel bevorsteht.

 
Alle anderen Schüler, welche im Schuljahr 2018/2019 bereits einen Anspruch auf eine geförderte Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln hatten, erhalten einen neuen Bescheid sowie die Fahrausweise auf der Grundlage ihrer bereits vorliegenden Anträge.
 
Antragsformulare sind in den Schulen und im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bzw. in allen Bürgerbüros der Kreisverwaltung erhältlich. Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt, mit dem Schulstempel sowie den erforderlichen Anlagen und Nachweisen versehen, über die Schule bzw. direkt an das Landratsamt bis Ende Mai eingereicht werden.
 
Weitere ausführliche Informationen und alle Formulare zum Download sind unter: www.landratsamt-pirna.de/oepnv-schuelerbefoerderung.html erhältlich.
 

 

Wichtige Hinweise:

Voraussichtlich werden sich zum Schuljahresbeginn Veränderungen bei einigen Fahrplänen bzw. bei der Beförderung im freigestellten Schülerverkehr ergeben. Es wird daher bereits jetzt darauf aufmerksam gemacht und angeraten, sich vor Schuljahresbeginn über die möglichen Fahrmöglichkeiten unter www.vvo-online.de bzw. bei den angegebenen Kontaktdaten zu informieren.

 

Ab dem Schuljahr 2019/20 können Schüler der Beruflichen Schulen bei den Verkehrsunternehmen das kostengünstige AzubiTicket Sachsen erwerben. Es wird für einen oder mehrere Verkehrsverbünde angeboten und kostet ab 48,00 € monatlich im Abo, jeder weitere Verbundraum kann für 5,00 € monatlich dazu gekauft werden. Weitere Informationen zum AzubiTicket gibt es unter www.vvo-online.de/de/aktuelles/news/Azubiticket-Sachsen-6946.

 

Unabhängig vom selbständigen Erwerb eines AzubiTickets bei den Verkehrsunternehmen können anspruchsberechtigte Schüler der Beruflichen Schulen auch weiterhin ermäßigte Abo-Monatskarten zum Eigenanteil in Höhe von 16,00 € je Beförderungsmonat beim Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beantragen. Dazu ist vor Beförderungsbeginn ein Antrag auf geförderte Schülerbeförderung zu stellen.

 

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Jugend- und Bildungsamt
Referat Bildung und ÖPNV
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna

E-Mail: verkehrswesen@landratsamt-pirna.de

Kontakt für Fragen und Informationen:

Grundschulen im Landkreis:   03501 515-4406
Oberschulen im Landkreis:        03501 515-4405
Berufliche Schulen im Landkreis:  03501 515-4410
Gymnasien und Förderschulen im Landkreis:    03501 515-4408 bzw. -4411