Amtstierärztliche Allgemeinverfügung

07.12.2022 15:45

Wildente

Tierseuchenverfügung vom 5. Dezember 2022 zum Schutz gegen die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) bei Nutzgeflügel

In einem Geflügelbestand im Landkreis Bautzen wurde am 1. Dezember 2022 der Ausbruch der hochpathogenen Geflügelpest festgestellt. Um den Seuchenbestand wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Die Schutzzone betrifft auch einen Teil des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der nicht besiedelt ist und in dem auch keine Tierhaltungen bekannt sind.

Außerdem wird um den Seuchenbestand eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Diese umfasst das Gebiet der Gemarkungen Stolpen, Lauterbach, Langenwolmsdorf, Rückersdorf, Polenz, Neustadt in Sachsen, Langburkersdorf, Berthelsdorf, Niederottendorf und Oberottendorf.

Es werden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen angeordnet, die in der Allgemeinverfügung, welche im Internet unter Bekanntmachungen - Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge (landratsamt-pirna.de) bekanntgemacht ist, benannt sind.

Dazu zählt vor allem die Pflicht für tierhaltende Betriebe ihre Bestände unverzüglich anzuzeigen. Weitere Maßnahmen, die auch für die Überwachungszone gelten, sind ebenfalls in der Allgemeinverfügung enthalten. Sie gilt ab dem 7. Dezember 2022.