Altenberg erhält Fördermittel für den Anbau Trauerhalle

17.10.2022 15:30

Landrat Geisler und Markus Wiesenberg an der Trauerhalle Altenberg

Zurzeit ist in der Trauerhalle des städtischen Friedhofs in Altenberg ein würdiger Abschied von Verstorbenen durch die Hinterbliebenen kaum möglich. Nur zwanzig Trauergäste finden darin  Platz. Kommen mehr Gäste, so können diese nur im Freien vor der Halle der Trauerfeier beiwohnen. Das bedeutet auch, dass diese akustisch kaum verstehen können, was der Trauerredner spricht.

Dieser Zustand soll jetzt geändert werden. Mithilfe von Fördermitteln über rund 303.000 Euro erhält die Trauerhalle einen Anbau. Landrat Michael Geisler übergab heute, am 17.10.2022, den Fördermittelbescheid an Bürgermeister Markus Wiesenberg. „Das Hauptaugenmerk wird darauf gelegt, dass die Räumlichkeiten vor allem auch für ältere und geheingeschränkte Gäste gut nutzbar sind. Dank der Fördermittel erhält der neue Anbau barrierefreie Zugänge sowohl von der Ost- als auch von der Westseite, sodass diesem Personenkreis eine Teilnahme unkompliziert möglich ist“, erläuterte Landrat Geisler.

Im Zuge der Erweiterung soll das historische, unter Denkmalschutz stehende eingeschossige und nicht unterkellerte Gebäude größtenteils erhalten und mit integriert werden. Die Räumlichkeiten im Bestand werden umstrukturiert. Außerdem ist eine barrierefreie Toilette für Damen und Herren sowie ein von außen begehbares Lager vorgesehen. In der Trauerhalle entstehen zwei Bereiche zur Andacht mit insgesamt 80 Sitzplätzen. Beide Bereiche ermöglichen sowohl eine kleinere Zeremonie in einem der beiden Teilbereiche als auch eine großräumigere Verabschiedung von Verstorbenen. Das neu entstandene Gebäude weist eine Bruttogrundfläche von 100 m² auf und soll zur akustischen Optimierung eine entsprechende Akustikanlage erhalten.

Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt circa 404.000 Euro, rund 101.000 Euro finanziert die Stadt Altenberg aus Eigenmitteln.

Die Fördermittel aus dem  7. Aufruf zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" vom 31. März 2022 werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt.

Diese Steuermittel werden auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.