Allgemeinverfügung über die Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 17.12.2020

17.12.2020 00:00

Symbolbild

Die seit dem 22.11.2020 bestehende Allgemeinverfügung wird durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge abgeändert und mit heutigem Datum neu erlassen.

Die Änderung betrifft die Dauer der Absonderung von Kontaktpersonen. Darunter fallen die Personen, bei denen ein enger Kontakt zu COVID-19-Erkrankten festgestellt wurde.

Die geänderte Allgemeinverfügung trifft die Regelung in Punkt 6.1, dass die bisherige Dauer der Absonderung von 14 Tagen durch einen negativen Test (auch Schnelltest) auf 10 Tage verkürzt werden kann.

Diese Testung zur Reduzierung der Frist kann frühestens am 10. Tag der Quarantäne erfolgen.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 18.12.2020 bis einschließlich 28.02.2021.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter

https://www.landratsamt-pirna.de/corona-bekanntmachungen.html einsehbar.