Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest und Verhinderung der Verbreitung - Jeder kann mitwirken

28.10.2020 00:00

Symbolbild

Nachdem die Afrikanische Schweinepest nun Brandenburg erreicht hat, ist diese Seuche nun auch in Deutschland angekommen. Oberstes Ziel ist die schnelle Bekämpfung und die Früherkennung bei Wildschweinen, um den Eintrag in Hausschweinebestände zu verhindern.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine hoch fieberhaft verlaufende Krankheit der Schweine. Diese nur für die Schweine ansteckende Seuche wird auf zwei unterschiedlichen Wegen übertragen: Von Schwein zu Schwein durch Aufnahme infizierter Körperflüssigkeiten oder durch Aufnahme von infizierten Speiseabfällen. Der Erreger ist in der Umwelt und im Fleisch sehr stabil und bleibt über Monate ansteckend.

Das Verfüttern von Küchen- und Speiseabfällen jeglicher Art (auch aus privaten Haushalten) an Tiere ist deshalb gesetzlich verboten.

Speisereste (Essensreste, belegte Brote, Knochenabfälle u. ä.) gehören nicht auf den Misthaufen bzw. in den Hühnergarten! Solche Abfälle sind im privaten Haushalt über den Restmüll und bei Gewerbetreibenden in den Tonnen einer dafür zugelassenen Entsorgungsfirma zu entsorgen.

Jeder kann mithelfen, einen eventuellen Eintrag der Seuche früh zu erkennen. Bei Sichtung toter Wildschweine (auch Unfallwild) ist das Veterinäramt umgehend zu informieren. Wichtig ist die Mitteilung der genauen Lage des Fundes.

Bei privater oder landwirtschaftlicher Schweinehaltung gilt:

  • Zur Verhütung der Einschleppung der ASP in Haustierbestände ist es zwingend erforderlich, dass jeder Halter seine Tiere durch die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen schützt.
  • Dazu ist es unerlässlich, die Hygienevorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung einzuhalten (u. a. Schadnagerbekämpfung, Beseitigen von Futterresten, Futter und Einstreu „wildschweinsicher“ lagern, Vorrichtungen zur Reinigung und Desinfektion etc.).
  • Vermehrte Todesfälle sind mit dem Bestandstierarzt abzuklären und dem Veterinäramt zu melden.
  • Auch Minipigs o. ä. sind von dieser Seuche betroffen. Plötzliche Todesfälle müssen über den Tierarzt abgeklärt werden.


Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz
Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärdienst
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2423
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de