Gewinnung von Partnern zur Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)

10.05.2019 00:00

Die Jugendhilfe im Strafverfahren des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge braucht Ihre Unterstützung

Hauptaufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende sowie Eltern im Strafverfahren zu begleiten und zu beraten. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist an der Entscheidung im Strafverfahren beteiligt, bringt ein objektives Bild von der bisherigen Entwicklung und der aktuellen Lebenssituation in das Strafverfahren ein und initiiert frühzeitig Hilfs- und Unterstützungsangebote. Den Jugendlichen und Heranwachsenden werden Möglichkeiten angeboten, Kompetenzen zu erlangen, außergerichtlich Konflikte zu lösen und entstandenen Schaden wiedergutzumachen und damit eine fördernde Perspektive erarbeitet. Auch in Krisensituationen, vor allem zur Haftvermeidung, ist Jugendgerichtshilfe zuständig. Zur kriminalpräventiven Wirkung werden Angebote in Netzwerken und in der Zusammenarbeit mit freien Trägern vorgehalten.

Die Jugendgerichtshilfe arbeitet an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Justiz. Im Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind vielfältige Sanktionsformen und Erziehungsmaßregeln verankert, die den Jugendlichen und Heranwachsenden auferlegt werden können.

Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden

Die Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden ist eine mögliche Sanktionsform. Sie wird vorwiegend bei kleineren Delikten ausgesprochen und steht primär unter erzieherischen Gesichtspunkten. Arbeitsstunden werden als Schuldausgleich meist an Stelle von Geldauflagen verhängt. Der Jugendgerichtshilfe kommt die Funktion der Vermittlung der Einsatzstellen sowie der Überwachung über die Durchführung zu.

Projekte und Einrichtungen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeitsstunden gesucht

Die Ableistung von Stunden kann in unterschiedlichsten Projekten und Einrichtungen erfolgen. Die Arbeitsleistung muss immer einen gemeinnützigen Hintergrund haben.

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht aktuell öffentliche und gemeinnützige Einrichtungen, wie z.B. Schulen, Kindertagesstätten, Bauhof, THW, Feuerwehr, Jugend-, Sport- und soziale Einrichtungen u.a., die bereit wären, Jugendliche und Heranwachsende bei der Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden zu begleiten.

Sie haben Interesse? Dann melden Sie sich gern unter: jugendgerichtshilfe@landratsamt-pirna.de

Sie haben weiteren Informationsbedarf? Das Jugend- und Bildungsamt steht Ihnen gern für weitere Fragen zur Verfügung.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Jugendgerichtshilfe
Telefon: 03501 515-2183 am Standort Freital
03501 515 2180 am Standort Pirna
E-Mail: jugendgerichtshilfe@landratsamt-pirna.de