„Partnerschaft für Demokratie“: Ausschreibung für Projekte für das Jahr 2026

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13.10.2025 11:20

Logo des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ befindet sich in seiner dritten Förderperiode. Ziel dieses Programmes ist es, zur Stärkung der Demokratie und eines friedlichen, respektvollen Zusammenlebens beizutragen, Teilhabe zu fördern und die Arbeit gegen jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit zu ermöglichen. Dazu wird das Bundesprogramm in den drei Handlungsfeldern „Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen“ aktiv.

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beabsichtigt die Beantragung einer Zuwendung aus dem Förderprogramm „Partnerschaft für Demokratie“ für das Jahr 2026.

Vereine und Initiativen, die sich aktiv für die Werte des Grundgesetzes, die Förderung eines lebendigen, vielfältigen und demokratischen Zusammenlebens einsetzen sowie gegen die verschiedenen Formen des Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit arbeiten, können Unterstützung erhalten. Der Fokus liegt auf einer zielgerichteten Zusammenarbeit aller Akteure und Akteurinnen vor Ort. Die Hauptzielgruppe sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen sowie junge Erwachsene.

Gefördert wird das Vorhaben – vorbehaltlich einer endgültigen Bewilligung – im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus Mitteln des Freistaates Sachsen.

Informationen zur Antragstellung:

Für eine Förderung im Rahmen der „Partnerschaft für Demokratie“ können Mittel für Projekte im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (ohne die Kommunen Sebnitz, Bad Schandau, Hohnstein) beantragt werden.

Für die drei Kommunen Sebnitz, Bad Schandau und Hohnstein kann bei folgender „Partnerschaft für Demokratie“ ein Förderantrag gestellt werden: Partnerschaft für Demokratie | Sebnitz | Bad Schandau | Hohnstein (demokratie-sbsh.de).

Die Höhe der Förderung kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten des Projekts betragen. Das federführende Amt für die „Partnerschaft für Demokratie“ ist das Landratsamt. Alle Antragsunterlagen sind ab dem 1. Oktober 2025 auf den Internetseiten: www.landratsamt-pirna.de/partnerschaften-fuer-demokratie.html und www.vielfalt-soe.de zu finden.

Der Antrag inklusive eines Kosten- und Finanzierungsplans, einer aussagekräftigen Projektbeschreibung sowie die geforderten weiteren Unterlagen können ab sofort mit rechtsverbindlicher Unterschrift im Landratsamt eingereicht werden. Antragsunterlagen können ganzjährig bis spätestens 30. September 2026 abgegeben werden.

Es ist zu beachten, dass eine Antragstellung immer vor Projektbeginn erfolgen muss. Es werden nur Projekte gefördert, die sich an den Zielen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ orientieren. Über die Förderfähigkeit der eingegangenen Projektanträge entscheidet ein Bündnis anhand eines Kriterienkatalogs.

Antragsabgabe:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Sozial- und Ausländeramt
Fördermittelmanagement
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-4006
E-Mail: sozialamt@landratsamt-pirna.de

Vor Antragstellung sowie für Fragen kann folgende Beratungsmöglichkeit genutzt werden:

Stadtverwaltung Pirna
Fachdienst Demokratie, Prävention und Migration
Herr Johannes Enke
Am Markt 1/2
01796 Pirna
Tel.: 03501 556-213
E-Mail: johannes.enke@pirna.de

Weitere Informationen zum Förderprogramm sind unter www.demokratie-leben.de zu finden.