Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern und Jugendlichen (bis max. 25 Jahre), die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Folgende Leistungen kommen im Einzelfall in Betracht:
* eintägige und mehrtägige Ausflüge der Schule/Kindertageseinrichtung,
* persönlicher Schulbedarf für das erste Schulhalbjahr und für das zweite Schulhalbjahr,
* erforderliche Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von Dritten übernommen werden und es nicht zumutbar ist, die Kosten aus dem Regelbedarf zu bestreiten,
* außerschulische Lernförderung,
* Aufwendungen für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/Kindertageseinrichtung (für Schüler nur an Schultagen),
* die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (15 Euro monatlich bzw. 180 Euro jährlich).
Auskünfte zu Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes werden erteilt von:
- den Jobcentern
für Empfänger von Arbeitslosengeld II (Grundsicherung für Arbeitssuchende - SGB II), - in den Bürgerbüros des Landratsamtes
für Familien, die Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt - SGB XII), Wohngeld, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Weitere Informationen
Bildungs- und Teilhabepaket - Formulare
- Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe im Landratsamt [pdf; 0,16 MB]
- Antrag auf Lernförderung [pdf; 0,15 MB]
- Formular zur Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung [pdf; 45,15 KB]
- Formular Durchführung eines (Schul-/Kita-)Ausflugs [pdf; 28,88 KB]
- Formular Teilnahme an einem (Schul-/Kita-)Ausflug [pdf; 27,29 KB]
Die Formulare zur Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe im Jobcenter finden Sie hier:
https://www.jobcenter-soe.de/leistungen/bildung-und-teilhabe