Aufruf für die neue Förderperiode des Regionalbudgets

A-Z

23.10.2025 15:00

Gruppenbild zum Aufruf der Forderperiode Regionalbudget
(v.l.n.r.): Ulrike Roth, Geschäftsführerin Landschaf(f)t Zukunft e. V.; Landrat Michael Geisler; Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung; Michael Sachse, Bürgermeister Gemeinde Struppen; Uwe Steglich, Vorsitzender LEADER-Aktionsgruppe

Am Donnerstag, dem 23. Oktober 2025, verkündete Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung, im Beisein von Landrat Michael Geisler sowie Michael Sachse, Bürgermeister Gemeinde Struppen, Uwe Steglich, Vorsitzender LEADER-Aktionsgruppe und Ulrike Roth, Geschäftsführerin Landschaf(f)t Zukunft e. V., die neue Förderperiode des Regionalbudgets.

Die Förderung des Regionalbudgets ist ein Instrument der ländlichen Entwicklung, welches seit 2019 den sächsischen LEADER-Regionen vom jeweils zuständigen Ministerium für Regionalentwicklung zur Verfügung gestellt wird. Ziel ist es, eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung zu unterstützen und die regionale Identität zu festigen.

„Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge konnten mit den bisher abgeschlossenen Aufrufen insgesamt 224 Kleinprojekte mit einem Zuschuss von insgesamt fast 1,6 Millionen Euro gefördert werden“, informiert Landrat Michael Geisler. „Hauptsächlich Kommunen und gemeinnützige Träger konnten mit dem Regionalbudget Projekte umsetzen, die ohne eine Förderung nicht möglich gewesen wären, aber einen wesentlichen Beitrag für die Weiterentwicklung der Region als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum leisten und die Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Menschen vor Ort bekräftigen.“

Die Fördermittel werden aus der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ und auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes einmal jährlich bereitgestellt.

Die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) tritt im Verfahren als Erstempfänger dieser Mittel auf und gibt das Regionalbudget eigenständig in Form einer Kleinprojektförderung an Kleinprojekteträger als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Erstattungsverfahren aus. Die Rahmenbedingungen zur Kleinprojekteförderung werden von der LAG in einem Aufruf veröffentlicht. Die Höhe des Zuschusses kann maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten betragen und wird von der LAG bestimmt.

Die Auswahl der Projekte und Ausreichung der Zuwendung an die Kleinprojekteträger erfolgt eigenverantwortlich durch die LAG. Durch dieses lokale Auswahlverfahren besteht die Möglichkeit in regionaler Verantwortung kleine Vorhaben zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie zu entwickeln und zu unterstützen. Das Regionalbudget trägt damit wesentlich dazu bei, lokale Entwicklungspotentiale zu nutzen und die Zivilgesellschaft zu stärken.