9-Euro-Ticket in Nahverkehr – Wichtige Informationen für die Schüler mit Bildungsticket

30.05.2022 00:00

Symbolbild

Mit der Einführung des vom Bundestag und Bundesrat am 20.05.2022 beschlossenen 9-Euro-Tickets im Rahmen des Entlastungspakets wird auch das Bildungsticket in den Monaten Juni, Juli und August 2022 auf neun Euro ermäßigt. Dem steht jedoch nach der geltenden Schülerbeförderungssatzung ein Eigenanteil von 15 Euro monatlich entgegen.  Aus diesem Grund hat der Kreistag am 23.05.2022 die 1. Änderungssatzung der Satzung zur Schülerbeförderung des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 09.02.2022 beschlossen (veröffentlicht auf Seite 10 der Ausgabe 05/2022 des Landkreisboten - https://www.landratsamt-pirna.de/download/landkreisbote-28-05-2022-web.pdf).

Betroffen sind alle Schüler mit einer Schülermonatskarte, für welche der Eigenanteil per Direktüberweisung als Einmalzahlung, als Dauerauftrag oder per Einzugsermächtigung erbracht werden kann.
In der Satzungsänderung werden folgende Regelungen getroffen:

Direktüberweisung als Einmalzahlung:

Alle Selbstüberweiser des Elternbeitrages für Schüler mit Bildungsticket können in den Monaten Juni und Juli 2022 den Überweisungsbetrag auf monatlich neun Euro mindern;
Einmalzahler müssen einen Erstattungsantrag stellen, da die aktuellen Kontodaten für eine Überweisung benötigt werden. Das Formular wird über die Seite des Landratsamtes www.landratsamt-pirna.de/bildung-oepnv.html zur Verfügung gestellt.

Das Formular mit Unterschrift des Kontoinhabers kann unkompliziert per E-Mail bis 31.10.2022 an verkehrswesen@landratsamt-pirna.de eingereicht werden.

Dauerauftrag bzw. Einzugsermächtigung

Für den Monat Juni werden unter Berücksichtigung der Bankvorlaufzeiten nochmals  15 Euro eingezogen. Durch die Differenz zwischen dem 9-Euro-Ticket und dem Eigenanteil bleibt ein Resteigenanteil von drei Euro, der im Juli 2022 eingezogen wird. Abbucher im Lastschriftverfahren müssen demnach nichts unternehmen.

Eltern und Schüler, die das Bildungsticket im laufenden Schuljahr selbst beim Verkehrsunternehmen erwerben, erhalten die Gutschrift durch das Verkehrsunternehmen.
Schüler des freigestellten Verkehres (z. B. Fahrdienste, Taxi), Selbstfahrer mit Privat-Pkw oder Fahrrad sind von dieser Änderung nicht betroffen und müssen nichts weiter veranlassen.

Für das Schuljahr 2022/23 ist für das Bildungsticket ein Abo-Vertrag bei einem Verkehrsunternehmen abzuschließen. Die Antragstellung beim Landratsamt entfällt.

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Amt für Bildung und ÖPNV – Referat Schülerbeförderung und ÖPNV
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
E-Mail: verkehrswesen@landratsamt-pirna.de
Tel:  03501 515-4405 oder -4406