Neue Fördermaßnahme des Landesausschusses und Anpassung der Förderbedingungen ab 1. Januar 2026

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05.11.2025 11:30

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NEWS - Information Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Sachsen hat am 30. Oktober 2025 eine neue Fördermaßnahme und geänderte Förderbedingungen beschlossen, welche zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Mit -PraxisFit- wurde eine neue Fördermaßnahme aufgenommen, die Fachärztinnen und Fachärzten den Einstieg in die freiberufliche Tätigkeit erleichtern soll.

Diese Fördermaßnahme bietet Fachärzten mit Niederlassungsabsichten (Praxiseinsteiger) die Möglichkeit, wertvolle praktische Erfahrungen in einer Mentoren-Praxis zu sammeln – von Praxisorganisation über Personalführung bis hin zu betriebswirtschaftlichen Themen.

Gefördert werden dabei freiberufliche Praxen, die Ärztinnen und Ärzte derselben Fachrichtung anstellen. Voraussetzungen sind unter anderem eine Unterversorgung in einer Region Sachsens für diese Arztgruppe innerhalb der letzten 12 Monate, was derzeit auf Haus-, Haut- und Kinderärzte zutrifft. Zudem muss sich die Praxis selbst in einer Region mit einer gültigen Feststellung über drohende oder bestehende Unterversorgung bzw. zusätzlichem lokalen Versorgungsbedarf befinden. Die Förderung als Gehaltszuschuss beträgt 5.800 Euro monatlich in Vollzeit für maximal 9 Monate, wobei das Gehalt des Praxiseinsteigers durch die anstellende Praxis auf 7.500 Euro als Eigenanteil aufzustocken ist.

Neben der Einführung von PraxisFit wurden auch einige der bestehenden Förderangebote auf Grundlage von Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung der Förderungen weiterentwickelt und geschärft. So wurde beispielsweise der Berechnungsansatz des bewährten Mindestumsatzes modifiziert, um einen größeren Anreiz für die Eigenleistung zu setzen. Zudem gibt es punktuelle Änderungen bei den erfolgreichen Fördermaßnahmen – Hausarzt auf Probe – und – Quereinstieg Allgemeinmedizin. Bei Letzterer besteht künftig die Möglichkeit, sich während des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin im Rahmen anrechenbarer Weiterbildungsabschnitte auch in anderen Fachgebieten zu qualifizieren. Wichtig: Bestehende bzw. laufende Förderungen bleiben von den Änderungen unberührt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie über Ihren jeweils zuständigen Ärzteberater:

oder unter der Telefonnummer: 0351 8290-72310.

Die neuen Förderbedingungen werden ab 01.01.2026 auf der Internetseite veröffentlicht:

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