Die wesentlichen Kreistagsbeschlüsse vom 23.06.2025

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24.06.2025 15:30

Symbolbild

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 23. Juni 2025, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung

Der Kreistag beschloss einstimmig die Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises. Die bisherige Satzung wurde grundlegend überarbeitet. Neben rein redaktionellen Änderungen, welche unter anderem auf Grund einer veränderten Gesetzeslage notwendig waren, wurden auch inhaltliche Änderungen vorgenommen.

Durch den Antrag der Fraktionen CDU und Freie Wähler/FDP wurde der Bildungs- sowie Sozialausschuss zu einem gemeinsamen Gremium zusammengeführt und nennt sich Ausschuss für Bildung und Soziales. Die Zusammenführung beider Ausschüsse soll dazu beitragen, Entscheidungsprozesse transparenter zu gestalten, zu beschleunigen und eine ganzheitliche Betrachtung der Themenbereiche Bildung und Soziales zu ermöglichen.

Des Weiteren wurde auf Antrag beider Fraktionen eine Satzungsänderung zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit des Senioren- und Behindertenbeirats vorgenommen. Der Beirat wird zukünftig als öffentlich tagendes Gremium geführt. Dadurch wird die Beteiligung von Wohlfahrtsträgern und verschiedenen Institutionen ermöglicht, um eine grundlegende Transparenz zu gewährleisten.

In der Hauptsatzung wurde darüber hinaus die Arbeitszeit des Beauftragten für Integration und Teilhabe geändert. Auf Antrag der Fraktionen CDU sowie Freie Wähler/FDP wurden die Worte „in Vollzeit“ gestrichen. Mit der Änderung wurde nun für die kommende Ausschreibung die Möglichkeit eröffnet, dass sich auch geeignete Personen bewerben können, welche die Aufgabe in Teilzeit ausführen möchten.

Antrag zur Prüfung der Rekommunalisierung der Freitaler Klinik zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis

In der Kreistagssitzung am 2. Dezember 2024 hat die Gruppe der Konservativen Mitte den Antrag mit dem Titel „Prüfung der Rekommunalisierung der Freitaler Klinik zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Landkreis“ eingebracht. Da die Gruppe der Konservativen Mitte keinen Fraktionsstatus hat, musste der Antrag von mindestens 18 Kreisräten mitgetragen werden. Die entsprechenden Unterschriften wurden der Landkreisverwaltung am 22. Januar 2025 nachgereicht.

Der Kreishaushalt wird voraussichtlich nicht in der Lage sein, zusätzliche laufende oder investive Aufgaben zu tragen. Dies betrifft auch die Einrichtung einer kommunalen Geburten- und Kinderklinik. Die Errichtung und der Betrieb eines kommunalen Geburtshauses in Trägerschaft des Landkreises sind darüber hinaus aus haftungsrechtlichen Gründen nicht realisierbar. Sollte sich jedoch ein privatrechtlicher Zusammenschluss von Ärzten und Hebammen ergeben, der die Errichtung eines privaten Geburtenhauses anstrebt, würde dies seitens der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein Geburtenhaus keine vollumfängliche medizinische Versorgung sicherstellen kann. Im Falle von Komplikationen während der Geburt oder einem notwendigen Notkaiserschnitt ist eine entsprechende Operationsmöglichkeit erforderlich. Dies sollte bei der Planung eines Zusammenschlusses berücksichtigt werden, beispielsweise durch die Einbindung eines Allgemeinmediziners und Chirurgen. Andernfalls könnte die fehlende Nähe zu einer Klinik mit geburtsmedizinischer Abteilung in Notfällen ein erhöhtes Risiko darstellen.

Es ist zudem festzustellen, dass sich das Verständnis von bedarfsgerechter medizinischer Versorgung im Zeitverlauf erheblich gewandelt hat und sich weiterhin wandeln wird. Ein Krankenhaus, das sämtliche medizinische Leistungen vorhält, entspricht nicht mehr den aktuellen

Versorgungsrealitäten. Eine flächendeckende medizinische Versorgung bedeutet demnach nicht, dass jede Klinik alle Fachbereiche abdecken muss. Vielmehr sollten Standorte in ihren Kernkompetenzen gestärkt werden. Auch im Hinblick auf den zunehmenden Trend zur ambulanten Versorgung ist festzustellen, dass viele Behandlungen nicht mehr zwingend stationär erfolgen müssen.

Das Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bestätigt, dass die mit dem sächsischen Krankenhausplanungsausschuss abgestimmte Prüfung ergeben hat, dass die bedarfsgerechte Versorgung in Freital weiterhin sichergestellt ist.

Durch den Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum Ersetzungsantrag der Konservativen Mitte wurde einstimmig beschlossen, dass die Landkreisverwaltung beauftragt wird unter Einbeziehung der Oberbürgermeister der Städte Freital, Sebnitz und Dippoldiswalde mit den Kliniken im Landkreis, potentiellen Trägern, dem sächsischen Hebammenverband sowie der kassenärztlichen Vereinigung Lösungsansätze zur Verbesserung der geburts- und kindermedizinischen Versorgung im Landkreis zu erarbeiten. Bei Bedarf soll in Abstimmung mit dem Sozialausschuss ein geeignetes externes Beratungsunternehmen einbezogen werden. Die Ergebnisse sollen spätestens im 1. Halbjahr 2026 im Kreistag vorgestellt und beraten werden. Zur Finanzierung möglicher externer Leistungen soll im Sozialausschuss gemeinsam mit der Landkreisverwaltung ein Deckungsvorschlag abgestimmt werden.

Mehrkosten für die Photovoltaik-Anlagen am BSZ „Friedrich Siemens“ in Pirna bewilligt

Im Zuge der Planungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) am Beruflichen Schulzentrum „Friedrich Siemens“ Pirna wurde festgestellt, dass für die Arbeiten auf dem Bestandsdach und Sicherungsarbeiten überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 95.000 Euro während der Bauzeit erforderlich werden. Die Mehrkosten sollen zum einen aus eingesparten Maßnahmen des Klimabudgets 2024 finanziert, zum anderen aus dem Produktsachkonto Instandhaltung gedeckt werden.

Die Gesamtkosten für die Errichtung der PV-Anlage belaufen sich demnach auf 284.000 Euro. Demgegenüber stehen zur Finanzierung Fördermittel aus dem Klimabudget 2024 in Höhe von 260.800 Euro bereit. Der Kreistag beschloss einstimmig die Bewilligung der Mehrkosten und Änderung des Beschlusses vom 21. Oktober 2024.

Zu weiteren Themen, mit denen sich der Kreistag am 23. Juni 2025 befasst hat, wird gesondert informiert.

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/