Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wendet sich mit Resolution an Staatsregierung und Landtag

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13.02.2025 16:00

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Der Landrat des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Michael Geisler, sowie die in der Anlage aufgeführten Fraktionen und Gruppen des Kreistages haben jetzt eine gemeinsame Resolution an die sächsische Staatsregierung und den sächsischen Landtag unterzeichnet. Darin wird die dramatische Finanzsituation des Landkreises dargelegt und sieben Forderungen formuliert mit dem Ziel, die kommunale Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.

„Dieses Ziel hat oberste Priorität“, hält Landrat Michael Geisler fest. „Wir brauchen eine dauerhafte Finanzausstattung, mit der wir unsere Aufgaben erfüllen und Investitionen tätigen können. Weitere Aufgabenübertragungen sind nicht mehr vertretbar – und das gilt nicht nur für uns. Es ist dringend erforderlich, dass sich der Freistaat intensiver und strukturell an der Finanzierung der kreislichen Soziallasten beteiligt.“

Wird nicht rechtzeitig gegengesteuert, müssen die sächsischen Landkreise ab dem Jahr 2025 mit einem jährlichen Defizit in einer Größenordnung von über 500 Mio. Euro rechnen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird in diesem Jahr voraussichtlich letztmalig in der Lage sein einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen und vom Kreistag beschließen zu lassen.

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge schließt sich mit seiner Resolution den Landkreisen Bautzen und Nordsachsen an, die bereits im vergangenen Jahr auf die schlechte Finanzausstattung der Landkreise und Kommunen gegenüber dem Freistaat Sachsen hingewiesen und sich mit entsprechenden Resolutionen an die Staatsregierung und den Landtag gewandt hatten.

Anlage:

Resolution des Landkreises Sächsische Schweiz–Osterzgebirge zur aktuellen Finanzlage

Der Landrat sowie die Fraktionen und Gruppen des Kreistages des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterzeichnen folgende Resolution mit den Forderungen an die sächsische Staatsregierung und die Fraktionen des sächsischen Landtages für die Legislaturperiode 2024 - 2029.

Die Landkreise in Sachsen sind seit langem strukturell unterfinanziert. Das Jahr 2023 konnten die Landkreise nur dank kurzfristiger Rettungspakete des Freistaates insgesamt mit einer schwarzen Null abschließen. Das Jahr 2024 wird voraussichtlich mit ca. 300 Mio. EUR Defizit abschließen. Der Finanzierungsbedarf der Soziallasten steigt pro Jahr um ca. 120 Mio. EUR allein für die Landkreise. Hinzu kommen Kostensteigerungen bei Personal, ÖPNV und weiteren Aufgabenbereichen. Wird nicht rechtzeitig gegengesteuert, ist ab 2025 mit einem jährlichen Defizit in einer Größenordnung von 500 Mio. EUR und aufwärts zu rechnen.

Die im Kreistag am 02.12.2024 vorgestellten Eckwerte für den Haushalt 2025 weisen einen Fehlbetrag im Ergebnishaushalt i. H. v. 17,2 Mio. EUR aus. Die Ergebnisrücklagen sind nach dem Ausgleich nahezu aufgebraucht. Mittelfristig wird mit einem Aufwuchs einschließlich der Fortschreibung der nicht ausgeglichenen Fehlbeträge des Fehlbetrages bis 2028 i. H. v. 88,1 Mio. EUR gerechnet. Selbst die Streichung aller freiwilligen Leistungen von Sportförderung über Wirtschaftsförderung, Jugendberufshilfe, Volkshochschule i. H. v. insgesamt 1,86 Mio. EUR im Jahr 2025 würde nicht zum Ausgleich des Kreishaushaltes führen. Die unzureichende Finanzierung der Landkreise darf jedoch nicht dazu führen, dass jene Dinge zerstört werden, die die Gesellschaft zusammenhalten.

Deshalb muss der Freistaat Sachsen das umsetzen, was der FAG-Kompromiss versprochen hat: die dauerhafte und strukturelle Lösung der finanziellen Probleme der sächsischen Landkreise und damit die Wiederherstellung der kommunalen Leistungsfähigkeit, spätestens ab dem Jahr 2027.

Daher ergeht der nachfolgende Appell an die sächsische Staatsregierung und die Fraktionen des sächsischen Landtages.

  1. Der Landrat und die Fraktionen sowie Gruppen des Kreistages appellieren an die neue Staatsregierung und den neuen Landtag, Aufgaben und Standardabbau sowie die Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung zu ihrer obersten Handlungsmaxime in der aktuellen Legislaturperiode zu machen. 
  2. Die Landkreise in Sachsen stehen finanziell am Abgrund. Weitere Aufgabenübertragungen an die Kreisebene ohne finanziellen Ausgleich (100 Prozent) müssen daher unterbleiben. 
  3. Die Landkreise benötigen eine dauerhafte Finanzausstattung, die ihrem Aufgabenstand entspricht und Investitionen ermöglicht. Dabei darf sich der Freistaat nicht aus seiner verfassungsrechtlichen Verantwortung zur Sicherstellung einer aufgabenadäquaten finanziellen Ausstattung der Gemeinden, Städte und Landkreise ziehen. Der Bund soll angehalten werden, durch ihn übertragene Aufgaben, gerade im Sozialbereich, ausreichend zu finanzieren. Dennoch liegt die Letztverantwortung beim Land.
  4. Wir fordern daher, dass sich der Freistaat strukturell an der Finanzierung der kreislichen Soziallasten intensiver beteiligt.
  5. Die Vereinfachung des kommunalen Haushaltsrechts und die Ausschöpfung rechtsaufsichtlicher Ermessensspielräume sind notwendig, jedoch kein Ersatz für eine adäquate finanzielle Ausstattung der kommunalen Ebene.
  6. Die Grundsätze des kommunalen Finanzausgleiches mit der regelgebundenen Einnahmeverteilung zwischen Freistaat und den Kommunen nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz sowie der hohe Freiheitsgrad der allgemeinen Schlüsselzuweisung sollten beibehalten werden. Die finanzielle Stärkung der Landkreise muss daher außerhalb des bewährten Finanzausgleiches erfolgen.
  7. Die Ausweitung pauschaler Zuweisungen bei gleichzeitiger Reduzierung entsprechender Förderprogramme ist dringend erforderlich, um Kommunen mehr Flexibilität bei der Umsetzung lokaler Projekte zu ermöglichen. Die pauschalen Budgetansätze im kommunalen Straßenbau für Unterhaltung, Instandsetzung und Investitionen sind zu verstetigen.

Die von uns in den Punkten 1 – 7 vorgebrachten Bitten und Forderungen haben vor allem den Zweck, unseren Landkreis kurzfristig in die Lage zu versetzen, seine Liquidität ausreichend steuern zu können. Allerdings betonen wir auch, dass wir mittel- und langfristig ein strukturelles Ausgabeproblem haben. Daher wünschen wir uns von der Sächsischen Staatsregierung grundlegende Reformen, die die Zukunftsfähigkeit unseres Landes wieder betonen und herstellen. Soweit notwendig, sind die nötigen Reformen auch gegenüber der Bundesregierung klar zu formulieren.

Der Landrat und die Fraktionen sowie Gruppen des Kreistages betonen die Bedeutung der Investitionen in öffentliche Infrastrukturen. Nicht nur der Freistaat sollte dazu mit einer dauerhaft hohen Investitionsquote beitragen, sondern auch auf Bundesebene die Finanzierung der Landkreise stärken. Die kommunale Ebene muss wieder in die Lage versetzt werden, Investitionen in die kommunale Infrastruktur verstärkt tätigen zu können.

gezeichnet

Landrat Michael Geisler

Vertreter der Fraktionen AfD, CDU, Freie Wähler/FDP, BSW, SPD/Grüne

Vertreter der Gruppen Konservative Mitte, Freie Sachsen