27.02.2025 10:00
Für das Jahr 2025 ist es gelungen einen gesetzmäßigen und genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Dieser wird am 10. März 2025 den Kreisräten zur Beratung vorgelegt. Kommt es zur Beschlussfassung, ist die Handlungsfähigkeit des Kreises für ein weiteres Jahr gesichert.
In der vorhergehenden Pressemitteilung wurde über eine Reihe von Pflichtaufgaben informiert, zu denen der Landkreis gesetzlich verpflichtet ist. In diesem Teil der Haushalts-Serie werden die freiwilligen Aufgaben des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge beleuchtet, die nicht originär in der Verantwortung der Landkreisverwaltung stehen. Hierzu zählen Aufgaben im Bereich Sport und Freizeit, Tourismus sowie Wirtschaftsförderung.
Burg Hohnstein
Im April 2019 fasste der Kreistag des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge den Beschluss, die Burg Hohnstein in das Eigentum der Stadt Hohnstein zu übergeben. Auf Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom Dezember 2020 wurde zwischen dem Landkreis und der Stadt Hohnstein ein Vorvertrag über den Kauf und die Sanierung der Burg abgeschlossen. Das Eigentum an der Burg ist noch nicht auf die Stadt Hohnstein übergegangen, da die Erteilung des Zuwendungsbescheides für die Bundesmittel aus dem Bereich Kultur und Medien (BKM) aussteht. Die benötigten Kofinanzierungsmittel des Freistaates Sachsen in Höhe von rund 13 Millionen Euro wurden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens für den Doppelhaushalt 2025/2026 veranschlagt, die Beschlussfassung über den Haushalt des Freistaates ist noch ausstehend.
Mit dem Spatenstich am 21. August 2024 wurde der Beginn der Bauarbeiten des ersten Bauabschnitts „Burggarten“ eingeleitet, die ersten Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung und Baufeldfreimachung wurden im Dezember 2024 abgeschlossen. Im Oktober 2024 wurde die Kreisverwaltung durch Kreistagsbeschluss ermächtigt, die Beauftragung der förderfähigen Planungsleistungen der Leistungsphase 5 für das Vorhaben „2. Bauabschnitt Oberer Burghof und 3. Bauabschnitt Altes Schloss“ mitzutragen und das Vorfinanzierungsrisiko einzugehen. Die Ermächtigung steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung des Kofinanzierungsanteils des Freistaates Sachsen durch Haushaltsbeschluss über den Doppelhaushalt 2025/2026. Der Landkreis trägt einen Eigenanteil von rund 5,5 Millionen Euro.
Die Investitionen in die Burg Hohnstein tragen nicht nur zur Erhaltung des kulturellen Erbes des Landkreises bei, sondern fördern auch die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Region.
Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg (RSBB)
Auf Grundlage der durch die Wintersport Altenberg GmbH (WiA) vorgelegten Konzeption zur infrastrukturellen Weiterentwicklung der RSBB wurde im Jahr 2024 ein Förderantrag beim Sächsischen Staatsministerium des Innern eingereicht. Mit Zuwendungsbescheid vom 10. September 2024 wurden dem Landkreis auf veranschlagte Gesamtkosten von rund 19,2 Millionen Euro Fördermittel von rund 15,4 Millionen Euro ab dem Jahr 2027 bewilligt. Im Jahr 2025 sollen nun die vorbereitenden Planungsleistungen ausgeschrieben und beauftragt werden. Die Planungen sollen 2026 beginnen. Die bauliche Realisierung ist ab 2027 vorgesehen.
Folgende Maßnahmen sind für die kommenden Jahre geplant:
- Für den Neubau des Startgebäudes in Kurve 8 an der Jugendstarthöhe Rodeln wurden Fördermittel von rund 580.000 Euro bei Gesamtkosten von rund 725.000 Euro beantragt. Die Mittel von rund 70.000 Euro für die entsprechenden Planungsleistungen waren bereits im Jahr 2024 geplant. Die Realisierung der Maßnahme soll im Jahr 2025 erfolgen, sodass das Startgebäude für die Rodel-Junioren-Weltmeisterschaft Anfang 2026 genutzt werden kann.
- Weiterhin besteht die Notwendigkeit der Überdachung des Bahnkörpers in den Bereichen Kurve 12/13 und Kurve 15/16. Die Länge der geplanten Überdachungen beträgt ca. 260 Meter. Für die Maßnahmen soll 2025 ein Fördermittelantrag eingereicht werden und 2026 die Realisierung erfolgen.
- An der RSBB sind regelmäßige Investitionsmaßnahmen durchzuführen, um die steigenden Anforderungen an Sicherheit, Trainings- und Wettkampfbetrieb zu erfüllen. Für die Maßnahmen wird eine Förderung von 80 Prozent aus der Trainingsstättenförderung von Bund und Freistaat beantragt.
Die RSBB hat sich als wichtiger Standort im Leistungssport etabliert und leistet einen bedeutenden Anteil an der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung des Osterzgebirges.
Wirtschaftsförderung und Tourismus
Ziel der aktiven Wirtschaftsförderung ist die Weiterentwicklung des Landkreises zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Wahrnehmung als herausragende Tourismusregion. Zur Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen tragen umfassende Betreuungsdienstleistungen und intensive Netzwerkarbeit bei. Dabei sind kontinuierlich strategische Konzepte zu entwickeln und umzusetzen.
Um den Themen Wirtschafts- und Tourismusförderung ganzheitlich Rechnung zu tragen, ist der Landkreis Mitglied in verschiedenen Vereinen und Verbänden. Mit den Mitgliedsbeiträgen sowie weiteren Zuweisungen und Zuschüssen von insgesamt fast 400.000 Euro jährlich unterstützt der Landkreis deren wichtige Arbeit. Dies führt letztendlich zu einem positiven wirtschaftlichen Effekt, da es den Unternehmen, Vereinen und Verbänden dadurch möglich ist, ein Vielfaches an Fördermitteln zu akqurieren.
Durch diese Mitgliedschaften kann der Landkreis über eine entsprechende Gremien- und Arbeitsgruppenbeteiligung die Ergebnisse und Ziele strategischer Konzepte in die regionalen Netzwerke tragen. Gute Beispiele sind dabei das Leitbild für Berufliche Orientierung, Demografieleitbild Wirtschaft und Arbeit 2030, LEADER Entwicklungsstrategie der Regionalmanagements „Silbernes Erzgebirge“ und „Sächsische Schweiz“ sowie das Tourismusleitbild.
Mit den Zuschüssen von rund 190.000 Euro unterstützt der Landkreis im Jahr 2025 unter anderem den Landschaf(f)t Zukunft e. V., den GEOPARK Sachsen Mitte e. V. und das Projekt „Regionale Kooperation zur Entwicklung des europäischen Halbleiterstandortes Region Dresden“.
Der Landkreis beruft für die Instandhaltung der touristischen Rad- und Wanderwege ehrenamtliche Kreiswege- und Radwegewarte. Deren Entschädigungen sowie die Beschilderung entsprechender Wege betragen rund 16.900 Euro.
41.100 Euro werden für Mehrbedarfe bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen oder für Projekte zur Weiterführung von Projekten der Fachkräftesicherung und -gewinnung verwendet. Hierzu zählen das Welcome Center und das Koordinierungsbüro der regionalen Fachkräfteallianz.
- Finanzierung der Schülerbeförderung und des öffentlichen Personennahverkehrs
- Erfüllung von freiwilligen Aufgaben der Landkreisverwaltung
- Erfüllung von Pflichtaufgaben der Landkreisverwaltung
- Kreisumlage zur Finanzierung kommunaler Aufgaben
- Aufgabenschwerpunkte
- Resolution an Staatsregierung und Landtag