19.02.2025 15:00
Für das Jahr 2025 ist es gelungen einen gesetzmäßigen und genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Dieser wird am 10. März 2025 den Kreisräten zur Beratung vorgelegt. Kommt es zur Beschlussfassung, ist die Handlungsfähigkeit des Kreises für ein weiteres Jahr gesichert.
Dennoch war es trotz Ausschöpfung aller Einnahmequellen und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schlüsselzuweisungen des Freistaates Sachsen nicht möglich, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Die Haushaltsatzung legt die finanziellen Rahmenbedingungen für das Haushaltsjahr 2025 fest und veranschlagt Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit von rund 452 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen Auszahlungen von rund 462 Millionen Euro. Somit entsteht dem Landkreis letztendlich ein Defizit von rund 10 Millionen Euro.
Den Ausgaben des Landkreises stehen begrenzte Einnahmen gegenüber. Zur eigenverantwortlichen Erfüllung der Aufgaben wurde im Freistaat ein Finanzausgleichsystem mit einem Verteilungsprinzip entwickelt, welches allen Ebenen (Städte/Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte) einen ausreichenden finanziellen Ausgleich bringen soll.
Die Mittel des Finanzausgleiches setzen sich zusammen aus
- Anteilen des Freistaates an der Einkommenssteuer,
- Anteilen des Freistaates an der Umsatzsteuer sowie
- Bundesergänzungszuweisungen.
Die Einnahmen des Landkreises setzen sich hauptsächlich aus Zuweisungen und Zuschüssen, Kostenerstattungen, öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten sowie der Kreisumlage zusammen. Rund 54 Prozent aller Einnahmen sind dabei Zuweisungen des Freistaates Sachsen, Kostenerstattungen durch Bund und Land sowie Leistungsentgelte.
Kreistag legt Höhe der Kreisumlage fest
Die Landkreise dürfen nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz zur Deckung des Finanzbedarfes von ihren kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine Kreisumlage erheben. Da es auf der kommunalen Ebene ein breiteres Spektrum an Einnahmen, beispielsweise durch Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige kommunale Abgaben gibt, die Landkreise jedoch keine eigenen Steuereinnahmen erzielen können, werden diese über den Finanzausgleich an den gemeindlichen Steuereinnahmen beteiligt. Die Kreisumlage soll dabei zwei Funktionen erfüllen: Zum einen werden mit Hilfe der Kreisumlage kommunale Aufgaben finanziert, zum anderen führt diese der Landkreis zweckmäßig aus, um die Einwohner im Landkreis gleichmäßig zu versorgen. Dazu gehören insbesondere die Leistungen der Jugendhilfe und Sozialleistungen, bspw. um die Lebenssituationen der Bürger ohne oder mit geringem Einkommen zu verbessern oder Menschen mit Behinderung den Alltag zu erleichtern.
Die Höhe der von den Kommunen des Landkreises zu leistenden Kreisumlage legt der Kreistag fest. Der Haushaltsplanentwurf 2025 sieht auf Grund der strukturell schwierigen Lage des Landkreises und der zu finanzierenden Aufgaben einen Kreisumlagesatz in Höhe von 37,41 Prozent vor. Das bedeutet gegenüber des vorherigen Planungszeitraumes eine Erhöhung um 2,51 Prozent.
Vor der Entscheidung zur Erhöhung der Kreisumlage hat die Landkreisverwaltung die finanziellen Verhältnisse der Kommunen des Landkreises überprüft. Dazu wurden vorliegende Informationen zur Entwicklung der Finanzausstattung der Städte und Gemeinden sowie Daten des Frühwarnsystems betrachtet. Außerdem beteiligten sich 33 der 36 Kommunen an einer Online-Abfrage, welche im Ergebnis dem überwiegenden Teil der Kommunen für das Jahr 2025 eine ausreichende Liquidität auch nach der Erhöhung der Kreisumlage attestierte.
Das wird aus der Kreisumlage mitfinanziert
Aus der Kreisumlage werden zahlreiche Aufgaben bestritten, die der Landkreis für die Kommunen übernimmt.
Einzahlungen aus der Kreisumlage werden beispielsweise für Aufwendungen für die Betreibung der landkreiseigenen Gymnasien sowie des Gymnasialzuschusses an Städte mit Gymnasien in eigener Trägerschaft verwendet. Weiterhin finanziert der Landkreis aus der Kreisumlage den ÖPNV im notwendigen Umfang der Daseinsvorsorge und ist als Träger der Schülerbeförderung für ein ausreichendes und zumutbares Angebot für den Schülerverkehr im ÖPNV verantwortlich.
Darüber hinaus übernimmt der Landkreis Aufgaben, die für eine einzelne Kommune wirtschaftlich nicht leistbar wären, so zum Beispiel die Sicherstellung des Katastrophen- und Zivilschutzes. Zahlreiche weitere Maßnahmen aus Infrastruktur, Kultur und Jugendarbeit werden ebenso aus der Kreisumlage finanziert. Für die Förderung der freien Jugendhilfe beinhaltet der Haushaltsplan des Landkreises 2,6 Millionen Euro, davon 1,8 Millionen Euro aus Eigenmitteln. Dabei wird sich an den Personal- und Sachkosten zur Umsetzung von Projekten in der Jugendhilfe beteiligt. Im Bereich Hilfen zur Erziehung leistet der Landkreis 32,6 Millionen Euro aus Eigenmitteln, insbesondere für Aufwendungen für Heimunterbringung.
Auch in der mittelfristigen Finanzplanung ist nicht mit einer Verbesserung der Einnahmesituation zu rechnen und es sind Finanzierungslücken in wachsenden zweistelligen Millionenbeträgen zu erwarten. Aus diesem Grund wird in den Jahren ab 2026 der von den Kommunen zu leistende Kreisumlagesatz erneut zu überprüfen sein.
- Finanzierung der Schülerbeförderung und des öffentlichen Personennahverkehrs
- Erfüllung von freiwilligen Aufgaben der Landkreisverwaltung
- Erfüllung von Pflichtaufgaben der Landkreisverwaltung
- Kreisumlage zur Finanzierung kommunaler Aufgaben
- Aufgabenschwerpunkte
- Resolution an Staatsregierung und Landtag