03.07.2025 07:55
Nach einer EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine gegen einen EU-einheitlichen, fälschungssichereren Kartenführerschein umgetauscht werden. In Deutschland erfolgt der Umtausch, gestaffelt mit unterschiedlichen Fristen und Terminen, bis zum 19. Januar 2033.
Bis zum 19. Januar 2025 waren Papierführerscheinbesitzer aufgefordert, ihre alten Papierführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine umzutauschen. Mit Ausnahme der Führerscheine von Fahrerlaubnisinhabern, die vor 1953 geboren worden sind, sind damit alle Papierführerscheine nunmehr ungültig. Als nächstes sind die Besitzer der ersten Kartenführerscheine, welche in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellt worden sind, aufgefordert, Ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Papierführerscheinbesitzer mit Geburtsjahr vor 1953 sowie Besitzer von Kartenführerscheinen, deren Kartenführerschein nach 2001 ausgestellt worden ist, haben in der Regel noch etwas mehr Zeit für den Umtausch ihres Führerscheines.
Auch wenn noch einige Zeit scheint, sollten sich Fahrerlaubnisinhaber im Interesse eines möglichst fristgerechten Umtausches zeitnah um eine rechtzeitige Antragstellung für den Führerscheinumtausch bemühen. Denn deutschlandweit sind die Bearbeitungszeiten in den Fahrerlaubnisbehörden durch die Umtauschkampagne deutlich gestiegen. Aufgrund des dadurch erhöhten Antragsaufkommens können mehrere Wochen bis zur abschließenden Antragsbearbeitung vergehen.
Hinweis zur Einreichung von Passbildern für Führerscheindokumente
Seit dem 01. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass der Meldebehörde ein digitales Passbild vorgelegt werden muss. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Es ist außerdem zu beachten, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder sind demnach analog – vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen – bei der Fahrerlaubnisbehörde einzureichen.
Die genauen Fristen für die Umtauschpflicht sowie weitere Informationen zum Verfahren sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landratsamt-pirna.de/fahrerlaubnis-fuehrerschein.html – Umtausch in einen EU-Kartenführerschein – zu finden.