Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Sperrung des Waldes im Gebiet Nationalparkregion Sächsische Schweiz

29.04.2019 00:00

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge als untere Forstbehörde hebt die Allgemeinverfügung vom 25.04.2019 zur Sperrung des Waldes im Gebiet Nationalparkregion Sächsische Schweiz in Abstimmung mit dem Forstbezirk Neustadt und der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz gemäß § 13 Abs. 1, 2 und § 35 SächsWaldG mit sofortiger Wirkung auf.

Für das Gebiet der Nationalparkregion (Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet) Sächsische Schweiz wird das waldgesetzliche Betretungsrecht mit sofortiger Wirkung nicht mehr eingeschränkt.

Begründung:

Aufgrund einer Umstellung der Wetterlage besteht nur noch eine geringe Waldbrandgefahr. Einschränkungen beim Betreten des Waldes aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr sind daher nicht mehr notwendig und mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr.4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für sofort vollziehbar erklärt.

gez.
Weigel
Beigeordneter für Bau und Umwelt

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Untere Forstbehörde
Weißeritzstraße 7, 01744 Dippoldiswalde
Telefon: 03501 515-3500
E-Mail: umwelt@landratsamt-pirna.de

 

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamtes und an den Informationstafeln der Bürgerbüros einsehbar.