10.12.2024 14:00
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge konnte im Jahr 2024 auf der Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke (Sächsische Kommunalpauschalenverordnung) Mittel in Höhe von etwa 133.000 Euro für die regionale Kinder-, Jugend- und Familienarbeit einsetzen.
Insgesamt sieben zusätzliche Projekte von sechs Trägern der freien Jugendhilfe wurden durch die Fördermittel umgesetzt. Der Fördersatz betrug 100 Prozent. Zuwendungsfähig waren Personal- und Sachausgaben, aber keine investiven Maßnahmen.
Zuwendung zur Stärkung der Erziehungsberatungsstellen
Die zusätzlichen Mittel wurden zur Stärkung der vier Erziehungsberatungsstellen Diakonie Pirna und Dippoldiswalde, AWO Weißeritzkreis e. V. und DRK Kreisverband Pirna e. V. im Landkreis eingesetzt, um die zahlreichen Beratungsbedarfe, die nicht durch die bereits bestehenden Angebote und Leistungen aufgefangen werden konnten, zu decken. Somit konnte mehr Prävention vor Ort ermöglicht werden. Es ging dabei um Angebote zur individuellen Stärkung und Unterstützung von Eltern und jungen Menschen.
Zuwendungen zum Aufbau weiterer Projekte im Kinderschutz
Mit den Fördermitteln konnte im Landkreis der Aufbau einer Beratungsstruktur bei Fällen sexualisierter Gewalt zur Stärkung des Kinderschutzes fortgesetzt werden. Dazu wurde ein strukturelles Netzwerk sowie ein Interventionsteam zur Klärung von Gefährdungseinschätzungen der Fachkräfte bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch den Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband (KV) SOE e. V. im Landkreis etabliert.
Ziel war es, Zuwendungen für förderfähige Projekte nach § 14 SGB VIII an Träger im Landkreis auszureichen, die insbesondere im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes aktiv sind. Es sollten Bedarfe gedeckt werden, die über das bisherige Maß im Rahmen des landkreisfinanzierten Grundangebotes hinausgingen. Der Träger Deutscher Kinderschutzbund KV SOE e. V. setzte in diesem Zusammenhang ein präventives, theaterpädagogisches Projekt um.
Ein weiteres Ziel war ein Projekt zu initiieren, das Selbstvertretung und Selbsthilfe nach § 4a SGB VIII anregt, fördert sowie Kinder und Jugendliche strukturell in die Kinder- und Jugendhilfe einbezieht. Dazu hatten sich Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge auf den Weg gemacht. Mit dem vom Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. konzipierten und durchgeführten Projekt wurde Jugendbeteiligung im praktischen Alltag von stationären Jugendhilfeeinrichtungen nach § 34 SGB VIII (Heimeinrichtungen) erlebbar gemacht.
Der Landkreis muss nach Eingang aller Verwendungsnachweise der einzelnen Zuwendungsempfänger nunmehr bis spätestens 30. Juni 2025 alle Nachweise prüfen und der Sächsischen Aufbaubank als Bewilligungsbehörde einen vollständigen Verwendungsnachweis vorlegen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.