Zeit für barrierefreies Denken

02.12.2019 00:00

Pressemitteilung der Agentur für Arbeit Pirna

Bundesweite Aktionswoche rückt Menschen mit Handicap in den Fokus.

Am 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung. Der von den Vereinten Nationen ausgerufene Aktionstag soll auf die Herausforderungen öffentlich aufmerksam machen, denen sich Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft immer noch stellen müssen. Die Bundesagentur für Arbeit signalisiert mit einer bundesweiten Aktionswoche ihren Einsatz und Engagement für Inklusion.

Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden erhalten in der Agentur für Arbeit Pirna und dem Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ganzjährig ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Denn auch wenn Fachkräfte und Nachwuchs nahezu flächendeckend gesucht werden und die Arbeitslosigkeit immer weiter zurückgeht, kann dieser Personenkreis noch nicht gleichermaßen von den positiven Entwicklungen partizipieren. Fachspezialisten aus der Berufsberatung, der Arbeitsvermittlung und dem Arbeitgeber-Service kümmern sich um diese Zielgruppe mit besonderen Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Im Rahmen der Aktionswoche rücken sie zusätzlich einmal im Jahr gezielt in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und damit auch ihr Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben.

„Viele Unternehmen denken und handeln heute barrierefrei und beschäftigen Menschen mit Behinderung mit Selbstverständnis. Sie bieten speziell eingerichtete Arbeitsplätze an und stellen passende Lehrstellen zur Verfügung. Jedoch kann es insbesondere für kleinere Betriebe auch eine besondere Herausforderung sein. Hier können wir Beratung und Unterstützung anbieten", erklärt Agenturchefin Gerlinde Hildebrand. „Gleichwohl waren im zurückliegenden Jahr im Landkreis regelmäßig rund 340 arbeitslose Menschen mit Handicap bei uns gemeldet, die eine berufliche Herausforderung suchen. Die meisten mit abgeschlossener Berufsausbildung, also ein wichtiges Fachkräftepotenzial. Auf der anderen Seite bleiben Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen unbesetzt, für die eine Ausgleichsabgabe fällig wird. Im zuletzt erfassten Jahr 2017 waren das im Landkreis über 670", erklärt die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Pirna.

Die Arbeitsagentur bietet persönliche Beratungen für Arbeitgeber an, die sich über Ausgleichsabgabe, Gleichstellung, Mehrfachanrechnung oder Unterstützungsmöglichkeiten informieren möchten.

Interessierte Arbeitgeber können sich jederzeit telefonisch unter der Service-Rufnummer 0800 4 5555 oder per E-Mail: pirna.arbeitgeber@arbeitsagentur.de an die Spezialisten des Arbeitgeber-Service zur Vereinbarung eines Gesprächstermins wenden.

Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit

Im November 2019 waren im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 349 Frauen und Männer mit einer Schwerbehinderung arbeitslos gemeldet. Mehr als die Hälfte von ihnen (58%) sind 50 Jahre und älter. Drei Viertel verfügen über eine abgeschlossene betriebliche, schulische oder akademische Ausbildung.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen wieder etwas gestiegen. Damals waren es 317.

Insgesamt hat die gute Entwicklung der letzten Jahre auf dem Arbeitsmarkt auch hier für positive Effekte gesorgt. Vor drei Jahren gab es noch mehr als 400 schwerbehinderte Arbeitslose.

Beschäftigung*

Im Jahr 2017 waren im Landkreis durchschnittlich 1.847 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die meisten Beschäftigten arbeiten in der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung (576 Beschäftigte). Knapp ein Viertel arbeitet im Verarbeitenden Gewerbe (452 Beschäftigte) und rund 20 Prozent im Gesundheits- und Sozialwesen (372 Beschäftigte). Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ist im Vergleich zum Vorjahr um 70 Personen bzw. 3,9 Prozent gestiegen.

*keine Vollerhebung – Meldepflicht nur für Unternehmen mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen

Beschäftigungspflicht

Arbeitgeber mit monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen (im Jahresdurchschnitt) sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Prozent Ihrer Arbeitsplätze durch Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen. In der Regel wird die Beschäftigung eines Menschen mit einer Schwerbehinderung auf einen Pflichtplatz angerechnet. Eine Mehrfachanrechnung ist auf Antrag möglich, wenn die Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt behinderungsbedingt besonders schwierig ist oder wenn Betriebe behinderte Jugendliche ausbilden.

Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen monatlich eine Ausgleichsabgabe entrichten. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die Beschäftigungschancen und –bedingungen von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern. Sie soll einen Ausgleich unter den Arbeitgebern herbeiführen.

Fördermöglichkeiten

- Ausbildungszuschüsse für die Berufsausbildung

- Probebeschäftigung

- Eingliederungszuschüsse

- Kostenerstattung für angepasste Arbeitsplatzgestaltung