11.12.2024 10:00
Ehrenamt spielt eine unverzichtbare Rolle in der Gesellschaft. Es ist das Herzstück des sozialen Zusammenhalts und zeigt, wie vielschichtig und engagiert die Gemeinschaft ist. Mit Leidenschaft und Hingabe setzen sich Ehrenamtliche für die Belange anderer ein, sei es in sozialen Einrichtungen, kulturellen Projekten oder in der Rechtsprechung.
Um sich auch bei den Schöffinnen und Schöffen aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge für die geleistete Arbeit zu bedanken, begrüßte Landrat Michael Geisler am 10. Dezember 2024 rund 40 Gäste im Schloss Burgk in Freital und überreichte gemeinsam mit dem Amtsgerichtsdirektor Dippoldiswalde, Rainer Aradei-Odenkirchen, und dem stellvertretenden Amtsgerichtsdirektor Pirna, Andreas Beeskow, im feierlichen Rahmen Urkunden für die ehrenamtliche Tätigkeit.
„Die Beteiligung der Bevölkerung an der Rechtsprechung ist bis heute eine wichtige Errungenschaft des modernen rechtsstaatlichen Strafprozesses“, so Landrat Geisler. „Durch unermüdliche Unterstützung tragen die Schöffen dazu bei, dass Gerechtigkeit und Fairness gewahrt bleiben. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement und die Einsatzbereitschaft“.
Bei einem gemeinsamen Abendessen konnten sich die anwesenden Gäste über Erfahrungen während ihrer Amtszeit von 2019 bis 2023 austauschen und den Abend in lockerer Atmosphäre ausklingen lassen.
Schöffen, auch ehrenamtliche Richter genannt, wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mit. Ihre Stimme hat bei der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht, wie die eines Berufsrichters. Durch deren Mitwirkung in Gerichtsverfahren soll das Vertrauen der Bürger in die Justiz gestärkt werden. Ihr geleisteter Einsatz ist ein wichtiger Pfeiler unserer Demokratie, da sie das Bindeglied zwischen Staat und Volk bilden.
In ganz Deutschland gab es im Jahr 2023 rund 16,1 Millionen Ehrenamtliche. Unter ihnen befinden sich etwa 60.000 ehrenamtliche Schöffen, die bei zahlreichen Strafverhandlungen eine nicht unwesentliche Verantwortung übernehmen. Über die Berufung in das anspruchsvolle Amt entscheiden die Wahlausschüsse der jeweiligen Gerichte. Die aktuelle Wahlperiode der Schöffen begann in diesem Jahr und läuft bis 2028.