Wohneigentums-Förderung in Sachsen angepasst

24.06.2022 00:00

Symbolbild

Information Sächsische Aufbaubank

Förderrichtlinie “Familienwohnen” reagiert auf gestiegene Baupreise

Als Reaktion auf die gestiegenen Baupreise reagiert das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) mit einer Verbesserung des Förderprogramms „Familienwohnen“ zugunsten junger Familien.

Die Höhe der maximal zulässigen Gesamtausgaben für die Schaffung oder den Erwerb von Wohneigentum wurde von bisher 300 000 Euro auf nun 425 000 Euro angehoben. Dieser Wert gilt für einen Zwei-Personen-Haushalt – für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Summe um 55 000 Euro anstelle bisher 40 000 Euro. Die günstigen Zinskonditionen von aktuell 0,75 Prozent über die Laufzeit von 25 Jahren bleiben dabei bestehen. Die Beantragung des Programms erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Christian Kaltofen, Gruppenleiter Kundenberatung der Sächsischen Aufbaubank, sagt: „Wir freuen uns gemeinsam mit dem Freistaat, nun noch mehr Familien die Chance auf die Inanspruchnahme des Förderprogramms zu geben. Wichtig dabei: So individuell wie die Immobilie ist auch meist ihre Finanzierung. Wie kann das Programm „Familienwohnen“ mit anderen Förderdarlehen kombiniert werden? Dazu beraten wir gern persönlich in unseren Kundencentern in Chemnitz, Dresden und Leipzig oder auch in unseren neuen Online-Veranstaltungen.“

Informationen und Veranstaltungen

Für weitere Informationen über die geänderten Konditionen der Förderrichtlinie „Familienwohnen“ sowie zur allgemeinen Baufinanzierung organisiert die SAB eine Reihe von Webinaren. Alle Termine sowie die Anmeldung für die erste Veranstaltung am 28. Juni 2022 um 17:30 Uhr finden Sie unter www.sab.sachsen.de/termine

Kontakt:
Pressesprecher
Sächsische Aufbaubank – Förderbank –
Gerberstraße 5, 04105 Leipzig
T:  0341 70292-4058
volker.stoessel@sab.sachsen.de
www.sab.sachsen.de