Die wesentlichen Kreistagsbeschlüsse vom 10.03.2025

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10.03.2025 21:45

Symbolbild

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 10. März 2025, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.

Informationen rund um die Brückensperrung in Bad Schandau

Seit dem 6. November 2024 ist die Elbbrücke in Bad Schandau vollständig gesperrt. Stephan Berger, Abteilungsleiter für Mobilität im Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung, informierte in der Kreistagssitzung über den aktuellen Sachstand und gab einen Ausblick über die weiteren Verfahrensschritte.

Nach der Brückensperrung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr erfolgten umfangreiche diagnostische und messtechnische Untersuchungen, um eventuelle Schäden am Beton oder am Spannstahl feststellen und beurteilen zu können. Es wurden bereits einige Materialproben entnommen sowie untersucht. Der Spannstahl zeigt Anzeichen für Spannungsrisskorrosion, die jedoch äußerlich noch nicht sehr stark ausgeprägt ist. Durch Schallemissionsmessungen werden permanent alle Geräusche an der Brücke aufgezeichnet, damit jede weitere Schädigung des Spanndrahts festgestellt werden kann.

Als Alternative zum rechnerischen Tragfähigkeitsnachweis soll Anfang April ein geplanter Belastungsversuch durch ein unbemanntes und ferngesteuertes Schwerlastmodul die Tragsicherheit auf experimentellem Wege bestimmen. Schrittweise wird die Belastung auf die Brücke immer weiter gesteigert werden, bis die Versuchsziellast erreicht ist oder erste Schäden an der Brücke auftreten. Bei einem positiven Messergebnis könnte die Brücke wieder eingeschränkt für den Verkehr geöffnet werden.

Die Planungen für eine Behelfsbrücke laufen parallel weiter, um auch auf ein negatives Ergebnis bei dem Belastungstest vorbereitet zu sein. Auch nach Wiederinbetriebnahme und Monitoring des Bestandsbauwerks ist eine Behelfsbrücke notwendig. Derzeit finden dazu Abstimmungen mit den verschiedenen Behörden statt. Durch eine enge Zusammenarbeit soll schnellstmöglich ein funktionales Bauwerk über die Elbe führen, um die Bürgerinnen und Bürger der Region sowie die Unternehmen zu entlasten. Während der Bauarbeiten soll es zu keinen Einschränkungen für den Schiffverkehr kommen. Der Bau der Behelfsbrücke wird voraussichtlich Anfang 2026 fertiggestellt sein.

Am Montag, dem 24. März 2025, findet ab 18:30 Uhr ein Bürgerdialog in Bad Schandau statt. Landrat Michael Geisler, Bürgermeister Thomas Kunack und Staatsministerin Regina Kraushaar sprechen unter anderem über Ergebnisse der Variantenprüfung für eine Behelfsbrücke, Vorbereitungen für den Einsatz der Schwerlastmodule und über weitere Maßnahmen zur Sicherung der Verkehrsanbindung.

Ausweitung ÖPNV-Angebot

Des Weiteren hat der Kreistag die Information über die Ausweitung des ÖPNV-Angebotes im Gebiet Sächsische Schweiz zur Kenntnis genommen. Zur Abmilderung der Folgen der Brückensperrung wurde ein weiteres Maßnahmenpaket zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs auf den Weg gebracht.

Die aktuelle Linienführung der Bad Schandauer Fähre führt zu Reisezeitverlängerungen umsteigender Pendler und langen Fußwegen in Bad Schandau. Zur Abhilfe dieser Situation sollte der gegenüber dem Bahnhofsanleger gelegene Anleger der Wasserschutzpolizei für den Fährbetrieb mitbenutzt werden. Mit einer Fährverbindung zwischen Bahnhof und Elbbrücke lassen sich die Wege stark verkürzen.

Die geplanten Maßnahmen lassen sich wie folgt umreißen:

Rechtselbisch:

  • Linie 241: Betriebszeitverlängerung Montag bis Freitag analog der Zeiträume am Wochenende und Verlängerung zur Elbbrücke
  • Linie 252: Auffüllen zum Stundentakt plus zusätzliche Fahrten am Abend, Bedienung Elbbrücke in Richtung Schmilka
  • Linie 254: Stundentakt Montag bis Freitag und Verlängerung Richtung Bastei
  • Linie 260: Neustrukturierung des Angebotes mit Schließen der Taktlücken und Ausweitung Bedienzeiten analog dem Wochenende, Bedienung Elbbrücke

Linkselbisch:

  • Linie 242: Stundentakt Montag bis Freitag
  • Linie 244: neue Struktur im Angebot und Stundentakt
  • Linie 252: Betriebszeitverlängerung und Lücken schließen im Abschnitt Bad Schandau – Schöna

Für die Erfüllung der zusätzlichen Leistungen beschafft die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-

Osterzgebirge GmbH (RVSOE) vier zwölf Meter lange Busse auf dem Gebrauchtmarkt und sichert die personellen Ressourcen ab. Die Veränderungen sollen mit dem Sommerfahrplan ab dem 29. März 2025 in Kraft treten. Die Betriebskosten für das zusätzliche Angebot betragen rund 1,5

Millionen Euro.

Für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ergeben sich zurzeit aus den geplanten

Mehrleistungen keine finanziellen Auswirkungen. Die RVSOE kann die zusätzlichen Aufwendungen aus der eigenen Liquidität bis mindestens 30. Juni 2025 decken. Mit dem Freistaat Sachsen soll eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen werden. Der zeitnahe Abschluss bzw. eine schriftliche Absichtserklärung zum Abschluss sind Bedingung für die vorgesehenen Maßnahmen. Dazu laufen die notwendigen Abstimmungen und rechtlichen Prüfungen zwischen Freistaat Sachsen, RVSOE und Landratsamt.

Gewährung eines Darlehens zur Liquiditätssicherung der Musikschule Sächsische Schweiz e. V.

Der Musikschulverein stellte den Antrag auf einen rückzahlbaren Zuschuss zur Liquiditätssicherung in Höhe von 300.000 Euro an den Landkreis. Die Finanzierung dieses Zuschusses müsste über ein Darlehen erfolgen, welches unter Aufnahme eines Festbetragskassenkredites finanziert wird.

Die finanzielle Situation des Musikschule Sächsische Schweiz e. V. hat sich vor allem auf Grund des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ sowie allgemeiner Kostensteigerungen verschärft. Zudem sehen sich die Kommunen im Jahr 2025 nicht in der Lage, einen noch höheren Sitzgemeindeanteil zu zahlen.

Ob, wann und in welcher Höhe der durch den Musikschulverein beim Sächsischen Kultusministerium gestellte Antrag zur Finanzierung von Personalkosten bewilligt wird, ist ebenfalls ungewiss. Bereits eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen des Vereins, wie die Streichung des Weihnachtsgeldes und der Verzicht auf Lohnerhöhungen, brachten nicht die benötigten Einsparungen, sodass weiterhin ein Finanzierungsdefizit von 300.000 Euro besteht.

Um die Existenz des Musikschulvereins zu erhalten, ist der beantragte Zuschuss nötig, da ansonsten noch im ersten Halbjahr 2025 die Insolvenz droht.

Der Kreistag stimmte dem Antrag einstimmig grundsätzlich zu. Voraussetzung ist, dass der Verein im laufenden Jahr Maßnahmen zur finanziellen Stabilisierung ergreift. Außerdem folgte der Kreistag dem Antrag der Freien Wähler/FDP, dass das Rechnungsprüfungsamt mit der Prüfung der ordnungsgemäßen Wirtschaftsführung des Musikschule Sächsische Schweiz e. V. ab dem Jahresabschluss 2023 beauftragt wird und dem Antrag der AfD-Fraktion, dass der Musikschulverein ein Konsolidierungskonzept/Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss. Damit soll sichergestellt werden, dass die Musikschule auch innerhalb ihrer Strukturen sparsam und wirtschaftlich handelt und perspektivisch durch eigene Maßnahmen und unter Bezugnahme auf eine einmalige Liquiditätshilfe wieder kostendeckend arbeiten kann. Im weiteren Jahresverlauf wird sich der Kreistag konzeptionell mit der Sicherung der Musikschullandschaft im Landkreis befassen.

Haushaltsplan 2025 beschlossen

Am Montag, dem 10. März 2025, hat der Kreistag Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mehrheitlich die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Damit bleibt der Landkreis handlungsfähig und für die Projekte der Landkreisverwaltung, Leistungsempfänger und freien Träger wurde Planungssicherheit geschaffen.

Trotz der derzeitig finanziell angespannten Situation ist es dem Landkreis noch gelungen einen gesetzeskonformen Haushalt aufzustellen. Die Haushaltssatzung legt die finanziellen Rahmenbedingungen fest und veranschlagt im Ergebnishaushalt einen negatives Gesamtergebnis von 29,4 Millionen Euro sowie einen Finanzierungsmittelfehlbetrag im Finanzhaushalt in Höhe von 25,4 Millionen Euro.

Zur Finanzierung kommunaler Aufgaben bestätigte der Kreistag den durch einen Änderungsantrag vorgeschlagenen Kreisumlagesatz in Höhe von 35,41 Prozent und änderte damit den Haushaltsentwurf mehrheitlich ab. Der Landkreis hatte im seinem Haushaltsentwurf einen Kreisumlagesatz in Höhe von 37,41 Prozent veranschlagt. Die Reduzierung des Umlagesatzes hat eine Reduzierung der Einnahmen um 7,1 Millionen Euro zur Folge. Die Kreisumlage ist eine von den Kommunen des Landkreises zu leistenden Einzahlungen und wird beispielsweise für Aufwendungen für die Betreibung der landkreiseigenen Gymnasien sowie Gymnasialzuschüsse an Städte mit Gymnasien in eigener Trägerschaft verwendet. Außerdem übernimmt der Landkreis Aufgaben, die für die Kommunen nicht wirtschaftlich leistbar wären, wie die Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs und die Sicherstellung des Katastrophen- und Zivilschutzes. Darüber hinaus werden aus der Kreisumlage Maßnahmen aus Infrastruktur, Kultur und Jugendarbeit finanziert.

Die Sozialausgaben haben sich in den vergangenen Jahren nahezu verdoppelt. Hinzu kommen Kostensteigerungen, beispielsweise für Personal, öffentlichen Personennahverkehr und die Bewirtschaftung von Gebäuden. Da der Landkreis keine eigenen Steuern erhebt, ist er von der Leistungsfähigkeit seiner kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie durch Zuweisungen des Landes im Rahmen des Sächsischen Finanzausgleiches abhängig.

Zur Erfüllung der Pflichtaufgaben des Landkreises müssen Kassenkredite in Anspruch genommen werden. Dafür ist in der Haushaltssatzung ein Höchstbetrag in Höhe von 92 Millionen Euro festgesetzt.

Die Höhe der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen beträgt rund 3,3 Millionen Euro.

Die Erstellung eines genehmigungsfähigen Haushalts erfolgte in engem Austausch mit der Aufsichtsbehörde, der Landesdirektion Sachsen. Im Ergebnis der stattgefundenen Gespräche wird die Landkreisverwaltung ein Haushaltssicherungskonzept erarbeiten.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung der Ausbildenden der Feuerwehr und ihrer Helferinnen oder Helfer

Die aktuell gültige Satzung des Landkreises, welche aus dem Jahr 2011 stammt, gründet auf den bisherigen Höchstsätzen der Sächsischen Feuerwehrverordnung. Im Rahmen der Novellierung dieser Verordnung im Jahr 2024 wurden die Höchstsätze für Ausbilder und deren Helfer angepasst. Um die gestiegenen Anforderungen an die Ausbildungsinhalte sowie dem ehrenamtlichen Engagement der Ausbilder Rechnung zu tragen, beabsichtigt der Landkreis die Auszahlung der

neuen Höchstsätze.

Der Kreistag beschloss einstimmig folgende Anpassungen der Höchstsätze:

    • Ausbilder: neu 19,00 Euro pro Ausbildungsstunde / alt 15,00 Euro pro Ausbildungsstunde
    • Helfer: neu 9,50 Euro pro Ausbildungsstunde / alt 7,50 Euro pro Ausbildungsstunde

Durch die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Ausbilder der Feuerwehren kommt es zu entsprechend gestiegenen Aufwendungen von rund 16.800 Euro. Dem Landkreis entstehen keine Mehrbelastungen, da die Mehrkosten den Städten und Gemeinden im Rahmen der Lehrgangsabrechnung vollumfänglich in Rechnung gestellt werden.

Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft, um die Gleichbehandlung aller Ausbilder zum Jahresbeginn zu gewährleisten.

Förderung des bürgerlichen Engagements im Jahr 2025

Auch im Jahr 2025 erfolgt, wie durch den Kreistag einstimmig beschlossen wurde, die Würdigung des Ehrenamtes im Rahmen der vom Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Fördermittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget. Der Landkreis erhält 45.000 Euro im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung des Freistaates Sachsen.

Der öffentliche Aufruf an Vereine, Verbände und Initiativgruppen zur Abgabe von Fördermittelanträgen wurde im Landkreisboten am 8. Februar 2025 sowie per Pressemitteilung und Information in den Sozialen Medien am 16. Januar 2025 veröffentlicht. Antragsschluss war der 28. Februar 2025. Bis dahin waren knapp 220 Anträge auf Förderung im Landratsamt eingegangen.

Um eine gerechte Verteilung dieser Mittel zu gewährleisten, erarbeitete die Landkreisverwaltung eine Konzeption, anhand derer eine Bewertung der eingereichten Anträge mittels Punktesystem durch eine Jury vorgenommen werden kann. Mit der Bewertung der Anträge beauftragte der Kreistag die Mitglieder des Ältestenrates, der voraussichtlich am 7. Mai 2025 über die entsprechende Verteilung entscheiden wird.

Pro Verein oder Initiativgruppe war ein Antrag zulässig, vorausgesetzt, dass der Sitz oder der Wirkungskreis der zu fördernden Maßnahme im Landkreis lag. Bis zum Ende des Jahres ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen.

Im Jahr 2024 gingen 112.500 Euro an ehrenamtliche Kleinprojekte, 22.500 Euro an die Dachverbände des Kreisfeuerwehrverbandes, des Jugendringes, des Kreissportbundes sowie an Hilfsorganisationen und 15.000 Euro wurden für gesonderte Maßnahmen des Landkreises ausgegeben.

Zu weiteren Themen, mit denen sich der Kreistag am 10. März 2025 befasst hat, wird zeitnah gesondert informiert.

Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/