Was zum Schulstart nach den Herbstferien zu beachten ist

30.10.2020 00:00

Symbolbild

Mit dem aktuellen Beschluss der Bundesregierung steht fest, dass nach dem Ende der Herbstferien die Schulen wieder öffnen werden und Regelunterricht stattfindet. Damit stehen die Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern vor erneuten Herausforderungen, was den Umgang mit COVID-19 im Schulalltag betrifft. Gesundheitsministerium und das Kultusministerium haben hierfür Empfehlungen vorgelegt, woran sich Eltern und Schüler orientieren können.

Viele haben sicher die Ferienzeit genutzt, um ein paar Tage zu verreisen. Lag das Urlaubsziel in einem Risikogebiet im Ausland und endete die Reise innerhalb der letzten 14 Tage, so muss vor Schulbeginn zwingend ein ärztliches Attest vorgelegt werden, welches bescheinigt, dass keine SARS-Cov-2-Infektion vorliegt. Ansonsten ist ein Schulbesuch nicht möglich.

Auch für Kinder mit Krankheitssymptomen gilt: erst einmal zum Arzt. Symptome, wie ein allgemeines Krankheitsgefühl, Fieber ab 38,0 °C, Husten, Erbrechen, Durchfall sowie Geruchs- oder Geschmacksstörungen können auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten. Der Arzt entscheidet dann, ob ein Test durchzuführen ist oder nicht. Bei leichten Symptomen (Schnupfen, gelegentlichen Husten bzw. Halskratzen oder Räuspern) kann das Kind auch ohne ärztliche Vorstellung und ohne Covid-19-Test die Schule besuchen.

Ausführliche Empfehlungen für Eltern zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen sind auf der Internetseite des Staatsministeriums für Kultus unter schule-sachsen.de/20_09_16_Empfehlung_Krankheitsanzeichen.pdf zu finden.

Wo kann sich zum Umgang mit Corona in Schulen informiert werden?

Auch dazu hat das Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen als zuständige Stelle auf ihrer Internetseite unter www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html weitere Informationen zum Thema sowie aktuell geltende Regelungen des Betriebes von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen bereitgestellt.