Das Sächsische Tourismusministerium und der Landestourismusverband Sachsen e.V. (LTV SACHSEN) unterstützen seit diesem Jahr kleine und mittelständische touristische Unternehmen bei der Digitalisierung. Kern des Projekts unter dem Namen „Tourismus 360Grad Digital“ ist die praktische Begleitung bei der Einführung oder Umsetzung von digitalen Lösungen durch Beraterteams. Bisher konnten schon 20 Unternehmen abschließend beraten werden, 14 weitere Beratungen erfolgen aktuell. Das Sächsische Tourismusministerium stellt im aktuellen Doppelhaushalt rund 500.000 Euro für das Projekt bereit.
Weitere Informationen: https://www.ltv-sachsen.de/360graddigital/
Antragstellung ist vom 01.07. bis zum 31.08.2022 möglich
Überblick
- bis zu 80 % Zuschuss für den Erhalt oder den Neustart touristischer Angebote
Wer wird gefördert
- kleine und mittlere Unternehmen
- kommunale Unternehmen
- Vereine
Was wird gefördert
- Maßnahmen im laufenden Jahr 2022 für die Wiederaufnahme des Betriebs der touristischen Einrichtung nach Betriebsbeschränkungen /-untersagungen
- Maßnahmen im laufenden Jahr 2022 zur Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die zur Wiederaufnahme touristischer Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere die Umsetzung von coronabedingten Hygienekonzepten wie zum Beispiel Maßnahmen zur Gästelenkung und Ähnliches
- Leistungen und Zuschüsse aus Förderprogrammen des Bundes oder der Europäischen Union mit ähnlicher Zielrichtung, auch soweit diese während der Laufzeit des Programmes noch in Kraft treten, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzungen
- Der Antragsteller erbringt im Freistaat Sachsen gewerbliche Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus.
- Das Vorhaben dient dem Wachstum des regionalen Tourismus. Das Angebot wird überwiegend touristisch genutzt und dient nicht vordergründig der Naherholung.
- Die zur Förderung beantragten Maßnahmen sind nicht förderfähig über die Corona-Unternehmenshilfen des Bundes.
- Der Umsatz im Jahre 2021 muss um mindestens 20 Prozent gegenüber dem Umsatz des Jahres 2019 eingebrochen sein.
- Die Gewährung der Zuwendung darf nicht zu einer Überkompensation führen. Weitere Hilfen des Freistaates Sachsen, des Bundes und der Europäischen Union sind zu berücksichtigen.
Konditionen
- nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
- maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal 200.000 EUR
Ablauf/Verfahren
Verfahrensablauf
Bitte reichen Sie Ihren Antrag unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB ein.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Quelle: Corona Neustart Tourismus | Sächsische AufbauBank (SAB) (sachsen.de)
Überblick
- Förderung von Projekten und Investitionen im Bereich Kunst und Kultur
- Förderung von Corona bedingten Projekten und Investitionen
Wer wird gefördert
- sächsische Kulturveranstalter aus den Bereichen Darstellende Künste, Musik, Soziokultur, Film, Bibliothek/Literatur
Was wird gefördert
- Projekte, wie Konzeptentwicklungen, Fortsetzung pandemiebedingt unterbrochener Kooperationen, Marketing- und Publikumskampagnen, Fachkräfterückgewinnung, Digitalisierungsprojekte und mit all diesen Punkten in Zusammenhang stehende
- Investitionen, wie Umsetzung von Hygienekonzepten, Infrastruktur und Digitalisierung, Beauftragung von Dienstleistern
Voraussetzungen
- Einrichtung hat Sitz bereits vor dem 15. März 2020 im Freistaat Sachsen und widmet sich Kulturpflege
- Verband hat Sitz vor dem 15. März 2020 im Freistaat Sachsen und widmet sich der Kulturpflege und Netzwerkarbeit
- Maßnahmen sind erforderlich zur Aufrechterhaltung der Kultureinrichtung nach der Pandemie
- Anrechnung Förderungen aus anderen Corona Programmen
Konditionen
Zuschusshöhe und Auszahlung
- bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal Zuwendung 100.000 EUR
Verwendungsnachweis
Kombination mit anderen Fördermitteln
- Vorrangig sind Zuschussprogramme des Bundes sowie Leistungen der Kommunen und Kulturräume mit ähnlicher Zielrichtung in Anspruch zu nehmen
Ablauf/Verfahren
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung der vorgegebenen Antragsformulare bei der SAB einzureichen.
Verwenden Sie dazu bitte unser Förderportal.
Rechtsgrundlagen/Infoblätter
Formulare/Downloads
Den Antrag erstellen Sie über das Förderportal.
Quelle: SAB Sachsen
FAQ des Robert Koch Institut