Unterbringung Internats- & Berufsschüler

Mehr Berufsschüler können finanzielle Unterstützung für die Unterbringung erhalten

Am 9. März 2023 wurde vom Kultusministerium die Sächsische Verordnung zur Schülerunterbringungsleistung geändert. Anspruch auf die finanzielle Unterstützung haben nun auch Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit einem Abitur, Studienaussteiger sowie die Berufswechsler. Vorher waren diese Gruppen von der Leistung ausgeschlossen.

Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. August 2022 in Kraft. Das bedeutet, dass die finanzielle Unterstützung ab Beginn des Schuljahres 2022/2023 bewilligt werden kann.

Die vollständige Pressemitteilung des SMK können Sie hier nachlesen.

Finanzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger außerhäuslicher Unterbringung (SächsSchülULeistVO)

Schüler, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben und während des Schulbesuchs notwendig außerhäuslich untergebracht sind, erhalten auf Antrag eine finanzielle Unterstützung, soweit die Voraussetzungen der Sächsischen Schülerunterbringungsleistungsverordnung (SächsSchülULeistVO) erfüllt sind.

Anspruchsvoraussetzungen für Berufsschüler

  • müssen in einem dualen Berufsausbildungsverhältnis stehen und eine Schule laut Fachklassenliste des Sächsischen Staatsministerium für Kultur (SMK) besuchen oder durch gesonderte Vereinbarungen zwischen SMK mit einem anderen Bundesland eine Klasse in diesem Bundesland besuchen

  • kein Anspruch besteht für Schüler an Umschulungsmaßnahmen

  • Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule einschließlich der Wartezeiten, die während der Bewältigung des Fahrtweges entstehen von mindestens 180 Minuten, Schüler mit nachgewiesener Behinderung mindestens 130 Minuten

  • ab 01.08.2018 finanzielle Unterstützung von 16 Euro/Tag (bis 31.07.2018 8 Euro/Tag)

  • Notwendige Unterlagen:

      • Kopie des Ausbildungsvertrages
      • Blockplan der Berufsschule
      • Kopie des Mietvertrages mit dazugehörigen Kontoauszügen oder Rechnungen oder Quittungen
      • Nachweis über die zeitlich günstigste Verkehrsverbindung
      • je nach Einzelfall:
        • Nachweis einer Behinderung
        • Kopie der Genehmigung des Besuches einer anderen Fachklasse
        • Nachweis oder Erklärung zum Antrag auf Abschlagszahlung

 

  • Der Antrag soll bis zu folgenden Stichtagen eingereicht werden:

    • 1. Schulhalbjahr (1. August bis 31. Januar) bis zum 1. April
    • 2. Schulhalbjahr (1. Februar bis 31. Juli) bis zum 1. Oktober

Anspruchsvoraussetzungen für Internatsschüler

  • müssen ein anerkanntes allgemeinbildendes Gymnasium mit vertiefter Ausbildung bzw. eine mit diesem Gymnasium kooperierende Mittelschule i.S.d. § 2 SächsSchülULeistVO besuchen und in einem der Schule zugeordnetem Internat untergebracht sein

  • kein Anspruch besteht für Schüler an beruflichen Gymnasien

  • Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule einschließlich der Wartezeiten, die während der Bewältigung des Fahrtweges entstehen von mindestens 120 Minuten, Schüler mit nachgewiesener Behinderung mindestens 90 Minuten (trifft nicht für Schüler am sächsischen Landesgymnasium St. Afra Meißen und sächsischen Landesgymnasium für Musik "Carl-Maria-von-Weber" Dresden zu)

  • ab 01.08.2021 finanzielle Unterstützung von 195 Euro/Monat (bis 31.07.2021 175 Euro/Monat)

  • Die Aufstockung der Unterstützung für Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II setzt voraus, dass Ihnen tatsächlich höhere Unterkunftskosten als 195 Euro/Monat entstanden sind. Wenn dies der Fall ist, muss das mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden:

    • Nachweis über die zeitlich günstigste Verkehrsverbindung
    • je nach Einzelfall:
      • Nachweis über eine Behinderung
      • Kopie BAföG-Bescheid
      • Kopie BAföG-Rückforderungsbescheid
      • Kopie Arbeitslosengeld II - Bescheid oder Sozialhilfebescheid
      • Kopie des Mietvertrages
      • Kopie Kontoauszug
      • Nachweise für die Begründung des Antrags auf Abschlagszahlung

 

  • Der Antrag für das abgelaufene Schuljahr soll bis spätestens zum 1. November eingereicht werden.

01705 Freital, Dresdner Straße 107

01782 Pirna, Postfach 10 02 53/54

Telefon
E-Mail