Ungetrübter Eisgenuss

07.08.2019 00:00

Sommer und leckeres Speiseeis, ob im Becher oder in der Hand, gehören bei uns einfach zusammen. Damit der Genuss ungetrübt bleibt, kontrolliert die Lebensmittelüberwachungsbehörde des Landratsamtes die Herstellung und den Umgang mit der kühlen Erfrischung in Eisdielen und Eisständen.

Bisher wurden in diesem Jahr im Landkreis 23 Proben untersucht. Drei der Proben mussten  mikrobiologisch beanstandet werden, woraufhin die Lebensmittelüberwachungsbehörde entsprechende Maßnahmen eingeleitet hat. Für weitere fünf Eisproben steht der Befund noch aus. Auch künftig werden weitere Kontrollen im gesamten Landkreis durchgeführt.

Werden Keime, besonders in handwerklich hergestelltem Speiseeis, nachgewiesen, liegt der Grund dazu meist in der Handhabung der Eisportionierer. Diese werden oft in stehendem Wasser aufbewahrt, und dies auch noch in der Wärme. Unter diesen Bedingungen können sich die Keime vermehren. Der Portionierer sollte idealerweise in Spülen mit durchlaufendem klarem Wasser stehen.

Aber auch Zapfhähne von Softeisautomaten sind bei ungenügender Reinigung echte Keimfallen, wobei das Eis beim Austritt aus der Maschine kontaminiert werden kann.

Weiterhin können über die Zutaten oder durch Hygienemängel des Personals bei der Herstellung Bakterien und Viren ins Eis gelangen und dort verweilen, wenn die Eismasse vor dem Gefrieren nicht noch einmal erhitzt wird. Bei der industriellen Herstellung von Speiseeis werden die Zutaten deshalb pasteurisiert.

Krankheitsausbrüche durch Salmonellen oder Staphylokokken-Enterotoxine nach Verzehr von handwerklich oder privat hergestelltem Speiseeis treten jedes Jahr auf, insbesondere dann, wenn das Eis rohe Bestandteile von Hühnereiern enthält, die notwendigen Erhitzungstemperaturen nicht erreicht werden oder Gerätschaften unzureichend gereinigt sind. Selten können in handwerklich oder privat hergestelltem Speiseeis auch Listerien vorkommen, die Erreger der Listeriose.

Zum Schutz vor Infektionserkrankungen sollten deshalb Schwangere industriell hergestelltes und original verpacktes Speiseeis bevorzugen.

Bei der Kennzeichnung von Speiseeis als lose Ware in Eisdielen u. ä. müssen eingesetzte Farbstoffe angegeben werden. Diese Kennzeichnung muss auf einem Schild neben der Ware deutlich sichtbar angebracht sein.

Speiseeis bzw. eisgekühlte Süßwaren gibt es in drei Gruppen: ganzjährig angebotenes industriell hergestelltes Markeneis, überwiegend in der Sommersaison handwerklich hergestelltes Eis sowie Softeis aus dem Automaten.

85 Prozent des Speiseeises, das die Deutschen verzehren, wird industriell hergestellt, der Rest entsteht in handwerklicher Herstellung in Eisdielen.

Hersteller und Verbraucher stehen auch beim Eis vor hygienischen Herausforderungen, denn der Zutatenmix aus Sahne, Zucker, Fett oder Ei ist keimanfällig. Hygiene bei Herstellung, Verkauf und Lagerung sind daher oberstes Gebot.

Beim Kauf von industriell hergestelltem Eis kann der Verbraucher selbst helfen, dass die Kühlkette vom Einkauf bis zum Verzehr nicht unterbrochen wird:

  • Legen Sie Eis immer erst ganz zum Schluss in den Einkaufswagen und nutzen zum Transport nach Hause eine Kühltasche.
  • Bei der Lagerung im heimischen Kühlfach verträgt Eis keine stark riechenden benachbarten Produkte, z. B. kann Fisch oder Kräutergeruch das feine Eisaroma stören.
  • Eiskristalle auf dem Eis können auf eine unterbrochene Kühlung hindeuten. Frieren Sie angetautes oder geschmolzenes Eis keinesfalls wieder ein.‎

Zum Schluss noch ein Tipp, der dem Genuss dient: Nehmen Sie das Eis etwa fünf  Minuten vor dem Verzehr aus dem Gefrierfach. Dann lässt es sich nicht nur besser portionieren, sondern es schmeckt auch besser. Guten Appetit!

Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Tel.: 03501 515-2400
Fax: 03501 515-2409
E-Mail: benita.plischke@landratsamt-pirna.de