Überwachung der Herstellung von Speiseeis in Eisdielen und Eisständen

14.06.2024 13:00

Eistüte

Sommer und leckeres Speiseeis, ob im Becher oder in der Hand, gehören bei uns einfach zusammen. Damit der Genuss ungetrübt bleibt, erfolgt die hygienische Überwachung der handwerklichen Herstellung in Eisdielen und Eisständen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes. Dabei werden mikrobiologische Untersuchungen von Speiseeisproben durchgeführt. Gibt es Beanstandungen, werden diese ausgewertet und im Rahmen einer weiteren Probeentnahme nachkontrolliert.

Werden Keime, besonders in handwerklich hergestelltem Speiseeis nachgewiesen, liegt der Grund dazu meist in der Handhabung der Eisportionierer. Werden diese in stehendem Wasser aufbewahrt und darüber hinaus Wärme ausgesetzt, können sich die Keime vermehren. Deshalb sollte sich der Portionierer immer in Spülen mit durchlaufendem klarem Wasser befinden.

Aber auch Zapfhähne von Softeisautomaten sind bei ungenügender Reinigung echte Keimfallen, wobei das Eis beim Austritt aus der Maschine kontaminiert werden kann.

Weiterhin können über die Zutaten oder durch Hygienemängel des Personals bei der Herstellung von Speiseeis Bakterien und Viren ins Eis gelangen und dort verweilen, wenn die Eismasse vor dem Gefrieren nicht noch einmal erhitzt wird. Bei der industriellen Herstellung von Speiseeis werden die Zutaten deshalb pasteurisiert.

Krankheitsausbrüche durch Salmonellen oder Staphylokokken-Enterotoxine nach Verzehr von handwerklich oder privat hergestelltem Speiseeis können insbesondere dann auftreten, wenn das Eis rohe Bestandteile von Hühnereiern enthält, die notwendigen Erhitzungstemperaturen nicht erreicht werden oder Gerätschaften unzureichend gereinigt sind. Selten können in handwerklich oder privat hergestelltem Speiseeis auch Listerien vorkommen, die Erreger der Listeriose.

Zum Schutz vor Infektionserkrankungen sollten Schwangere deshalb industriell hergestelltes und original verpacktes Speiseeis bevorzugen. Bei der Kennzeichnung von Speiseeis als lose Ware, zum Beispiel in Eisdielen, müssen eingesetzte Farbstoffe angegeben werden. Diese Kennzeichnung muss auf einem Schild neben der Ware, deutlich sichtbar angebracht sein.

Speiseeis beziehungsweise eisgekühlte Süßwaren gibt es in drei Gruppen: Ganzjährig angebotenes industriell hergestelltes Markeneis, überwiegend in der Sommersaison handwerklich hergestelltes Eis sowie Softeis aus dem Automaten.

85 Prozent des Speiseeises, das die Deutschen verzehren, wird industriell hergestellt, der Rest entsteht in handwerklicher Herstellung in Eisdielen.

Hersteller und Verbraucher stehen auch beim Eis vor hygienischen Herausforderungen, denn der Zutatenmix aus Sahne, Zucker, Fett oder Ei ist keimanfällig. Hygiene bei Herstellung, Verkauf und Lagerung sind daher oberstes Gebot.

Beim Kauf von industriell hergestelltem Eis kann der Verbraucher selbst helfen, dass die Kühlkette vom Einkauf bis zum Verzehr nicht unterbrochen wird:

  • Das Eis sollte immer erst ganz zum Schluss in den Einkaufswagen gelegt und zum Transport nach Hause eine Kühltasche genutzt werden.
  • Bei der Lagerung im heimischen Kühlfach verträgt Eis keine stark riechenden benachbarten Produkte, zum Beispiel kann Fisch oder Kräutergeruch das feine Eisaroma stören.
  • Eiskristalle auf dem Eis können auf eine unterbrochene Kühlung hindeuten. Deshalb darf angetautes oder geschmolzenes Eis keinesfalls wieder eingefroren werden.‎

Zum Schluss noch ein Tipp, der dem Genuss dient: Wird das Eis etwa fünf Minuten vor dem Verzehr aus dem Gefrierfach genommen, lässt es sich nicht nur besser portionieren, sondern schmeckt auch besser.