Neuer Regionalplan für die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge wirksam

17.09.2020 00:00

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Pressemitteilung des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/Osterzgebirge

In den vergangenen Jahren hat der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge den Regionalplan für die gleichnamige Planungsregion zum zweiten Mal fortgeschrieben. Dieser ist nun mit der Bekanntmachung der Erteilung seiner Genehmigung im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes am 17. September 2020 wirksam geworden. Er löst den Regionalplan aus dem Jahre 2009 einschließlich der seit April 2003 wirksamen Teilfortschreibung bezüglich der Grundsätze und Ziele zur Windenergienutzung ab. Der Plan war bereits 2019 durch die Verbandsversammlung beschlossen worden und wurde am 8. Juni 2020 durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung genehmigt.

Der neue Regionalplan wurde aus dem Landesentwicklungsplan 2013 abgeleitet und trifft Festlegungen zur räumlichen Entwicklung im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden sowie der beiden Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dazu gehören insbesondere Festlegungen zur Raum- und Siedlungsstruktur (z. B. Grundzentren, Gemeinden mit besonderer Gemeindefunktion, Grünzüge und Grünzäsuren, Festlegungen zur Vorsorge gegen Fluglärm), zur Wirtschaftsentwicklung (z. B. Vorsorgestandorte für Industrie und Gewerbe), zum Verkehr, zum Schutz und zur Entwicklung von Funktionen und Nutzungen im Freiraum (z. B. Arten- und Biotopschutz, Kulturlandschaftsschutz, Hochwasserschutz, Land- und Forstwirtschaft, Rohstoffsicherung) und zur technischen Infrastruktur (z. B. Windenergienutzung, Wasserversorgung). Mit seinen Rahmensetzungen für öffentliche und private Planungsträger trägt der Regionalplan auch zur Planungssicherheit in den Städten, Gemeinden und Landkreisen für die kommenden Jahre bei.

Die Aufstellung des Regionalplanes erfolgte in mehreren Verfahrensstufen unter Mitwirkung vieler engagierter Bürger*innen und der verschiedensten Bereiche aus Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Nur so wurde es möglich, alle notwendigen öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln und im Planungsprozess einer Abwägung zu unterziehen.

Der „Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge, 2. Gesamtfortschreibung 2020“ kann bei den nachfolgend genannten Stellen zu den jeweiligen Geschäfts- bzw. Sprechzeiten eingesehen werden:

- Verbandsgeschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberes Elbtal/ Osterzgebirge, Meißner Straße 151 a, 01445 Radebeul

- Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Referat Raumordnung, Stadtentwicklung, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden

- Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt, Plankammer, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden

- Landratsamt Meißen, Dienstsitz Großenhain, Amt für Forst- und Kreisentwicklung, Sekretariat, Dienstgebäude Remonteplatz 8, 01558 Großenhain

- Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Stabsstelle Strategie- und Kreisentwicklung, Schloßhof 2/4 (Haus Elbflügel), 01796 Pirna

Außerdem steht der Plan auch auf der Homepage des Verbandes unter www.rpv-elbtalosterz.de zur Verfügung.