Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft erinnert an die notwendigen Radonmessungen in den Radonvorsorgegebieten

17.06.2021 00:00

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Information Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Am 1. Juli 2021 sollten alle Verantwortlichen für Arbeitsplätze, die sich im Keller und Erdgeschoss in dem ausgewiesenen Radonvorsorgegebiet befinden, Messgeräte zur Radonbestimmung ausgelegt haben. Die Messungen dauern ein Jahr und müssen bis zum 30. Juni 2022 abgeschlossen sein. Diese Frist ist verbindlich und kann bei Nichteinhaltung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

In unserem Landkreis betrifft das die folgenden Städte und Gemeinden:

Altenberg, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Dippoldiswalde, Dorfhain, Freital, Glashütte, Hartmannsdorf-Reichenau, Hermsdorf/Erzgeb., Klingenberg, Kreischa Liebstadt, Tharandt.

Wenn Sie mit der Themenstellung Radonschutz noch nicht ausreichend vertraut sind, wenden Sie sich an die sächsische Radonberatungsstelle, die bei allen Fragen dazu und insbesondere bei Fragen zur Durchführung der Radonmessung weiterhelfen kann.

Informationen dazu finden Sie auch unter https://www.strahlenschutz.sachsen.de/radon-vorkommen-auswirkungen-und-schutz-10074.html