Polizeihubschrauberstaffel der Landespolizei und Feuerwehr üben gemeinsam

20.07.2020 00:00

Polizeihubschrauber

Im Ergebnis der sich verschärfenden Waldbrandsituation durch sich ändernde klimatische Bedingungen und den aus dem Borkenkäferbefall resultierenden Totholzanfall in der Nationalparkregion, aber auch sachsenweit, ist es notwendig, die bodengebundenen Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr durch Luftfahrzeuge der Landespolizei zu unterstützen.

Dabei ist es nicht nur erforderlich, der Einsatzstelle Löschwasser mittels Außenlastbehältern zuzuführen. Begründet in den besonderen topgraphischen Bedingungen des Nationalparks Sächsische Schweiz ist auch eine luftunterstützte Heranführung von Einsatztechnik in exponierte Lagen notwendig.

Zielstellung dabei ist das unverzügliche Wirksamwerden von Einsatzhandlungen der Feuerwehr zur Brandeindämmung. Da für keine der erwähnten luftunterstützten Einsatzmaßnahmen bisher hinreichende Praxiserfahrungen bestehen, müssen geeignete Technologien erst entwickelt werden.

Die Ausbildungs- und Übungsmaßnahme dient schwerpunktmäßig:

  • der Abstimmung von Abläufen zwischen Feuerwehr und Landespolizei beim Einsatz von bemannten Luftfahrzeugen,
  • dem Erproben von technischen Möglichkeiten zum Transport von Einsatztechnik der Feuerwehr,
  • dem Training der Handlungen zur Lastaufnahme an der Basis und zur Lastabnahme an der Einsatzstelle,
  • dem Üben von Einsatzhandlungen der Feuerwehrkräfte bei der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung,
  • der Erprobung von neuen Gerätschäften bei der Waldbrandbekämpfung.

 

Die kombinierte Brandbekämpfung am Boden und aus der Luft ist besonders effektiv, bedarf aber auch einem hohen Maß an Koordination, Abstimmung und Ausbildung.

Da für keine der oben aufgeführten luftunterstützten Einsatzmaßnahmen bisher hinreichende Praxiserfahrungen im Freistaat Sachsen bestehen, müssen geeignete Technologien erst entwickelt und die dafür notwendig Technik beschafft werden.

 

Somit dient die Ausbildungs- und Übungsmaßnahme schwerpunktmäßig:

  • der Abstimmung von Abläufen zwischen Feuerwehr und Landespolizei beim Einsatz von bemannten Luftfahrzeugen,
  • dem Erproben von technischen Möglichkeiten zum Transport von Einsatztechnik der Feuerwehr,
  • dem Training der Handlungen zur Lastaufnahme an der Basis und zur Lastabnahme an der Einsatzstelle,
  • dem Üben von Einsatzhandlungen der Feuerwehrkräfte bei der Wald- und Vegetationsbrandbekämpfung,
  • der Erprobung von neuen Gerätschaften bei der Waldbrandbekämpfung,
  • der Fehler- und Schwachstellenanalyse.

 

An der Übung- und Erprobungsmaßnahme, welche am 18.07.2020 in der Zeit zwischen 10:00 – 16:00 Uhr im Sebnitzer Ortsteil Ottendorf stattfand, waren neben 30 Feuerwehrangehörigen auch sechs Beamte der Landespolizei beteiligt.

 

Während am Vormittag theoretische und praktische Grundlagen sowie Unfallschutzhinweise vermittelt wurden, war der Nachmittag der praktischen Erprobung vorbehalten. So begaben sich Feuerwehrangehörige in einen Bereich des Nationalparks, in welchem ein Bodenbrand simuliert war. Mittels des Hubschraubers der Landespolizei wurde dann, die für die Brandbekämpfung notwendige Einsatztechnik und das Einsatzmaterial zur Einsatzstelle verbracht. Somit entfiel für die Einsatzmannschaft der körperlich schwere und kräftezehrende fußläufige Transport.

 

Die Übungs- und Erprobungsmaßnahme wurde gemeinsam mit dem Nationalpark Sächsische Schweiz, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und der Stadt Sebnitz vorbereitet und durchgeführt. Der anwesende Landesbranddirektor Dr. Schneider äußerte sich am Ende zufrieden zu den bei der Maßnahme gewonnenen Erkenntnissen und erreichten Ergebnissen. Er dankte allen Beteiligten für ihr Engagement.