Nationalparkrat berät per Videokonferenz zu Wander- und Rettungswegen

11.03.2021 00:00

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Vor einigen Jahren wurde der Nationalparkrat eingerichtet, um die kommunalen Interessen zu vertreten und die Nationalparkverwaltung zu unterstützen.

Zu einer virtuellen Beratung des Nationalparkrates hatte Landrat Michael Geisler am 9. März 2021 den Leiter der Nationalparkverwaltung Ulf Zimmermann, den Leiter des Forstbezirks Neustadt Uwe Borrmeister (Ober-)Bürgermeister der Nationalparkregion sowie Vertreter der Landesdirektion Sachsen, des Landratsamtes, des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz, des Landschaf(f)t Zukunft e. V. und weitere Partner eingeladen.

Aus den Erfahrungen der vorjährigen Tourismussaison galt es die anstehenden Aufgaben und Problemlagen zu erörtern und zu diskutieren. Auf der Tagesordnung standen die Lenkung der Besucher sowie die Gefährdung des Wegenetzes, die Sicherstellung der Rettungswege, die Parkplatzsituation und die Ausgliederung von Flächen aus den Schutzgebietszonen.

„Wander- und Rettungswege müssen frei bleiben“

In den zurückliegenden Jahren haben sehr gute Wetterbedingungen, Ferien, Feier- und Brückentage immer wieder zu einem erheblichen Besucheraufkommen geführt. Im Jahr 2020 war aufgrund der eingeschränkten Reisemöglichkeiten ein weiterer Zuwachs zu verzeichnen gewesen.

Die Forderungen des Tourismusverbandes sowie der Kommunen an die Nationalparkverwaltung wurden klar formuliert. Danach ist von weiteren kurzfristigen Sperrungen der Wanderwege abzusehen und die touristische Erreichbarkeit des Wegenetzes sicherzustellen. Es gilt die Grundsätze der Nationalpark-Verordnung zur dauerhaften Unterhaltung des Wegenetzes einzuhalten. Eine weitere Ausdünnung ist zu vermeiden.

„Wir rechnen auch in diesem Jahr mit erheblichen Belastungen im öffentlichen Verkehrsraum. Daher muss eine schnelle und umfassende Lösung gefunden werden.“, so Landrat Geisler. „Grundsätzlich kann dieses Problem nur durch die dringend geforderte Erarbeitung einer Besucherkonzeption durch die Nationalparkverwaltung geklärt werden.“

Ein wichtiger Punkt ist die Kommunikation gegenüber den Bürgern und Touristen. Gesperrte Wege bzw. Wegeabschnitte müssen klar und einheitlich kommuniziert und Umleitungsoptionen ausgewiesen werden. Zu den Anforderungen aus Sicht des Tourismusverbandes/Nationalparkrates gehören u. a. auch einheitliche Routenempfehlungen (Trails), die Einbeziehung von Gaststätten und Toiletten in die Wegeplanung und das Angebot von geführten (Erlebnis-)Touren.

Aber auch durch die Folgen von Borkenkäfer, Stürme und Waldbrände ist eine Begehbarkeit bzw. Befahrbarkeit einer großen Anzahl von Wegen, Straßen und Plätzen nur noch eingeschränkt bis gar nicht mehr möglich. Das betrifft nicht nur Besucher, sondern auch die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Bergwacht, der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes.

Daher ist die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht durch die Nationalparkverwaltung dringend geboten, um Gefahren für die Gesundheit und die Natur abzuwehren.

Weitere Informationen aus der Sitzung des Nationalparkrates erfolgen in Kürze.

Der Nationalparkrat wird sich im weiteren Jahresverlauf wieder zusammenfinden, um über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen zu beraten.