Maßnahmen gegen Afrikanische Schweinepest im Landkreis zeigen Wirkung

20.12.2023 14:45

Wildschwein

Seit dem Ausbruch in Deutschland im Jahr 2020 wurden in den sächsischen Landkreisen Görlitz, Bautzen und Meißen mehr als 2.000 Wildschweine in freier Wildbahn positiv auf das Afrikanische Schweinepest (ASP)-Virus getestet. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist bisher nicht betroffen. Hier wurde das Virus bisher weder bei Haus- noch Wildschweinen nachgewiesen. 

Das ASP-Virus ist eine meldepflichtige Tierseuche, die ausschließlich Schweinegattungen befällt. Infizierte Tiere entwickeln schwerwiegende, jedoch unspezifische Allgemeinsymptome. Da es keine Zoonose ist, also keine von Tieren auf Menschen übertragbare Infektionskrankheit, sind Menschen nicht gefährdet. 

Damit sich der Virus auch weiterhin nicht im Landkreis ausbreitet, befinden sich auch Teile des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge* in der Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) gemäß der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung Afrikanische Schweinepest (ASP). In dieser Zone wird verstärkt nach Fallwild gesucht. Als Fallwild wird Wild bezeichnet, das ohne Gewalteinwirkung eines Jägers, also Erlegen, zu Tode kommt, beispielsweise durch Krankheit, Hunger oder Kälte. Geschossene oder tot aufgefundene Wildschweine werden auf das ASP-Virus untersucht. So wurden in diesem Jahr bis zum 28. November 2023 bereits 496 Wildschweine im Landkreis mit negativem Ergebnis auf das ASP-Virus untersucht. Mit der Menge an Testungen ist der Landkreis sächsischer Spitzenreiter. Zudem findet eine gezielte Taxierung des Schwarzwildbestandes in der Pufferzone des Landkreises mittels Drohnen statt, um gezielt den Wildschweinebestand zu reduzieren.

Maßnahmen zur weiteren Verhinderung des ASP-Virus

Für das ASP Virus sind alle Schweine empfänglich. Es wird über Blut, Körperflüssigkeiten aber auch Schweinefleisch übertragen. Jäger müssen sich in Pufferzonen, abgesehen von der Ansitzjagd, eine Genehmigung vom zuständigen Veterinäramt einholen. Biosicherheitsmaßnahmen sind während der Jagd strengstens einzuhalten. Darunter zählt, dass Messer und andere Gerätschaften sowie Schuhwerk und Jagdkleidung gründlich zu reinigen und zu desinfizieren sind, insbesondere mit Blut in Berührung gekommene Gerätschaften. Der Aufbruch des Schwarzwildes sollte an einem zentralen Ort erfolgen, an dem im Anschluss ebenso eine Reinigung- und Desinfektion möglich ist. Um das Versickern von Blut in den Waldboden zu verhindern ist mit einer wasserdichten Plane zu arbeiten. Jäger sind dazu aufgerufen, in ihren Revieren regelmäßig nach Fallwild zu suchen. Entdeckte Kadaver müssen umgehend beprobt und über die Kadaversammelstellen im Landkreis unschädlich beseitigt werden. Für diese Unterstützung bei der Seuchenprophylaxe erhalten Jäger eine Aufwandsentschädigung. Sollten Bürger ein totes Wildschwein entdecken, ist dies umgehend unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinäramt zu melden (lueva@landratsamt-pirna.de). 

Auch Tierhalter müssen die Biosicherheitsmaßnahmen streng beachten. Das beginnt mit den Beschränkungen zum Zugang der Ställe, der Hygiene bei Schuhwerk und Kleidung vor und nach Eintritt in den Stall und mündet in aktiver Fliegen- und Schadnagebekämpfung sowie regelmäßiger Reinigung und Desinfektion von Ställen und Ausrüstung. Weiterhin ist es sehr wichtig, dass nie Kontakt zu Wildschweinen besteht. So muss eine Auslauf- oder Freilandhaltung mindestens doppelt umzäunt sein. Auch bei Stallhaltung empfiehlt es sich, das Grundstück wildschweinsicher einzuzäunen und die Tore immer geschlossen zu halten. Wenn es notwendig ist, Schweine aus anderen Beständen zu kaufen, empfiehlt sich neben der Forderung von Gesundheitsgarantien noch, die Tiere vor dem Verbringen in den eigenen Bestand zuvor separat aufzustallen. Eine lückenlose Überwachung der Gesundheit der Tiere, eine gute tierärztliche Bestandbetreuung und die Abklärung von Tierverlusten sind wichtige Säulen der Seuchenprävention.

Die Verbreitung durch unsachgemäße Entsorgung von Speiseabfällen kann zur Infektion führen, da der Virus über ein Jahr in Schweineerzeugnissen verbleiben kann. Hier kann es zu Übertragung über sehr weite Entfernungen kommen. Ein sogenannter Punkteintrag ereignete sich im Herbst 2023 in Schweden - damals infizierten sich Wildschweine wahrscheinlich durch Abfälle einer Deponie. Daher können auch Personen ohne Berührungspunkte mit Schweinen bei der Bekämpfung des Virus unterstützen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Speiseabfällen hilft, dass diese niemals in Kontakt mit Schweinen oder Wildschweinen kommen. Beim Besuch von Zoos und Tiergehegen ist das Fütterungsverbot durch Besucher strikt einzuhalten. Dort, wo zur Eindämmung der Seuche Schutzzäune gebaut worden sind, ist auf das Schließen der Tore zu achten. Im gesamten Freistaat Sachsen wurden bereits über 700 Kilometer Zaun zur Verhinderung der Weiterverbreitung der ASP errichtet. Bisher mussten noch keine Zäune im Landkreis gebaut werden.


*Sperrzone I (Pufferzone) im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge: Bannewitz, Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Kreischa, Lohmen, Müglitztal, Dohna, Freital, Heidenau, Hohnstein, Neustadt i. Sa., Pirna, Rabenau nur mit den Ortsteilen Lübau, Obernaundorf, Oelsa, Rabenau und Spechtritz, Stolpen, Tharandt nur mit den Ortsteilen Fördergersdorf, Großopitz, Kurort Hartha, Pohrsdorf und Spechtshausen, Wilsdruff