13.05.2024 21:40
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Montag, den 13. Mai 2024, folgende wesentliche Beschlüsse gefasst.
Maßgebliche Inhalte und Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
In dem aktuellen Energie- und Klimaschutzkonzept für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurde Bezug auf das bereits bestehende Konzept aus dem Jahr 2013 genommen. Es erfolgte eine Fortschreibung der Energie- und Treibhausgas (THG)-Bilanz, insbesondere für den Strom-, Wärme- und Kraftstoffverbrauch, mit der die Entwicklung der letzten 10 Jahre nachvollzogen werden konnte. Darüber hinaus wurden auch Aussagen zum Stand der regionalen Erzeugungskapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energien im Landkreis getroffen.
Der Kreistag bestätigte mehrheitlich mit Änderungsanträgen das fortgeschriebene und evaluierte Klimaschutzkonzept und beauftragte den Landrat mit der Umsetzung der darin enthaltenen Handlungsempfehlungen. Das Gremium wird jährlich über den Umsetzungsfortschritt informiert.
Überplanmäßige Ausgaben für die Erneuerung Jugendstart Rodel
Im Jahr 2025 steht die Realisierung der Erneuerung des Jugendstarts Rodel an der Rennschlitten- und Bobbahn Altenberg mit dem 2. Bauabschnitt an. Zur Junioren-WM Rodel Anfang 2026 soll diese genutzt werden können. Um den Zeitplan einhalten zu können, ist der Ausschreibungsbeginn im Januar 2025 erforderlich, wobei davon ausgegangen wird, dass bis dahin ein förderunschädlicher Maßnahmebeginn seitens des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) erteilt wird und auch ein Fördermittelbescheid vorliegt.
Für die Maßnahme wird von Gesamtkosten in Höhe von rund 725.000 Euro ausgegangen, Eigenmittel des Landkreises werden in Höhe von rund 145.000 Euro veranschlagt.
Aus haushaltsrechtlicher Sicht kann die Ausschreibung der Baumaßnahme ohne eine Verpflichtungsermächtigung nicht durchgeführt werden. Da diese im Haushaltsplan 2024/25 nicht enthalten ist, ist die Aufnahme einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erforderlich. Die Deckung der Mehrkosten soll aus der Maßnahme „Wilhelmine-Reichard-Schule Freital“ erfolgen, für die die entsprechenden Ansätze vorhanden sind. Die dort geplanten Baumaßnahmen werden auf Grund der geringer ausfallenden Förderzusage zeitlich gestreckt, sodass die Mittel zunächst für den Jugendstart Rodel eingesetzt werden können.
Der Kreistag gab dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig seine Zustimmung.
Weiterentwicklung des Schulstandortes Wilhelmine-Reichard-Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Freital
Nach der Errichtung der Modulbauten Teil 1 und 2 und der Ertüchtigung der Turnhalle ist die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes die dritte große Baumaßnahme, die der Landkreis am Standort in Freital umsetzt.
Bereits im Jahr 2017 wurde im Dachbereich des Gebäudes Echter Hausschwamm festgestellt und im fortlaufenden Zeitraum weiter beobachtet. Im Jahr 2021 erfolgte ein Teilauszug der oberen Etage des Gebäudes. 2023 wurde dieses dann komplett geräumt. Interimsweise wird hierbei die bereits während der vergangenen Baumaßnahmen erforderliche Containerlösung genutzt. Neben der Sanierung der vom Echten Hausschwamm befallenen Bauteile sind weitere Baumaßnahmen am Objekt geplant.
Auf Grund der geringer ausgefallenen Förderzusage durch den Freistaat Sachsen ist eine Teilung der Komplettsanierung in zwei Bauabschnitte erforderlich.
Im ersten Bauabschnitt erfolgt prioritär der Ausbau des Dachgeschosses inklusive des dazugehörigen Rettungsweges in die Aula, die Dachsanierung und der Einbau eines Personenaufzuges. Weitere Maßnahmen werden abhängig von den dann noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln umgesetzt. Ziel ist es, bereits mit Abschluss des ersten Bauabschnittes den Interimscontainer soweit wie möglich freizulenken.
Für diesen ersten Bauabschnitt sind Kosten in Höhe von insgesamt 7,3 Millionen Euro veranschlagt. Davon sollen 4,4 Millionen Euro aus Fördermitteln des Freistaates gedeckt werden. Der Landkreis stellt 2,9 Millionen Euro Eigenmittel zur Verfügung.
Der Kreistag bestätigte die Vorlage einstimmig.
Änderung des Investitionsprogrammes 2024 – Straßen
Geplante Straßenbaumaßnahmen des Jahres 2024 wurden im Zuge der weiteren Planung und ihrer Umsetzung auf der Grundlage der fachlichen Abgrenzung voneinander zu den Instandsetzungen beziehungsweise Investitionen zugeordnet. Damit ist eine zutreffende Darstellung der Mittelansätze im Finanz- und Ergebnishaushalt gewährleistet.
Darüber hinaus bestätigte der Kreistag einstimmig überplanmäßige Ausgaben in Höhe von rund 420.000 Euro für die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten für die Straßenmeistereien. Derzeit sind für notwendige Beschaffungen von Fahrzeugen und Geräten 486.000 Euro vorgesehen.
Über 70 Prozent der technischen Hilfsmittel sind zwischenzeitlich abgeschrieben und bedürften dringend einer Neubeschaffung.
So müssen zusätzlich zur geplanten Anschaffung von Transportern, Radladern, Mäh- und Winterdiensttechnik ein Unimog aus dem Jahr 2005, ein LKW, Baujahr 2012, und mehrere (Warnleit-)Anhänger ersetzt werden, da Reparaturen nur noch mit unverhältnismäßig hohen Kosten zu realisieren sind. Mit diesen zusätzlichen Finanzmitteln, die der Kreistag bestätigte, sollen die Funktionsfähigkeit der Straßenmeistereien aufrechterhalten und damit die Verkehrssicherung gewährleistet werden. Die Finanzierung des Landkreises erfolgt mit Komplementärmitteln des Bundes und des Freistaates entsprechend dem festgelegten Verteilerschlüssel.
Fortschreibung der Zuschüsse an Schulträger der städtischen Gymnasien
Für die Wahrnehmung der Schulträgerschaft der Gymnasien durch die Städte Pirna, Heidenau und Sebnitz wird seit 2012, für Wilsdruff seit 2018 eine jährliche Kostenpauschale erstattet. Dieser Zuschuss wird seit 2017 in der Weise ermittelt, dass der Schülernebenansatz von der Kreisumlage freigestellt bleibt. Damit konnten und können die Kommunen selbst über den Teil der Schlüsselzuweisungen verfügen, die ihnen für die Schulen gewährt werden. Für die ab dem Jahr 2025 gültige Kostenerstattungspauschale an städtische Schulträger der Gymnasien soll die gleiche Berechnungsmethode wie 2017 gelten.
Der Kreistag beschloss daher mit einem Änderungsantrag mehrheitlich als Grundlage für die Aufnahme in die Haushaltsplanung 2025 und 2026 einen Ausgleich für die Städte Pirna, Heidenau, Sebnitz und Wilsdruff hinsichtlich der Wahrnehmung der Aufgaben als Schulträger für Gymnasien in Höhe der auf den Schülernebenansatz entfallenden Kreisumlage. Basisjahr für die Ermittlungen des Zuschusses ist das Jahr 2024. Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (2025 bis 2026) festgeschrieben und pro Jahr und Schüler in Höhe von rund 500 Euro gezahlt.
Neufestsetzung der Angemessenheitswerte für die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
Für die Zeit ab dem 1. Juli 2024 beschloss der Kreistag einstimmig die Neufestsetzung der Angemessenheitswerte für die Aufwendungen beziehungsweise Auszahlungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. Der Beschluss führt voraussichtlich zu keinen Mehraufwendungen, da bereits jetzt auf Grund der bestehenden Wohnungsmarktlage höhere Kosten der Unterkünfte bewilligt werden, als diese in der Verwaltungsvorschrift als höchstens angemessen ausgewiesen werden. Die gestiegenen Kosten werden durch die Fortschreibung der Angemessenheitswerte 2024 entsprechend abgebildet und im Falle des Jobcenters anteilig in Höhe der jährlich festgelegten Bundesbeteiligung erstattet, im Falle des Sozialamts in voller Höhe.
Festschreibung der für das Jahr 2020 berechneten Werte zur Unterstützung des Ausbildungsverkehrs im ÖPNV für das Jahr 2024
Der Kreistag beschloss einstimmig die Festschreibung der für das Jahr 2020 berechneten Werte zur Unterstützung des Ausbildungsverkehrs im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gemäß §1 Abs. 1 des Gesetzes zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNVFinAusG) für ein weiteres Jahr.
Der Freistaat Sachsen unterstützt die ÖPNV-Aufgabenträger zum Ausgleich der bei der Beförderung von Personen mit ermäßigten Zeitfahrausweisen des Ausbildungsverkehrs entstehenden Mindereinnahmen. Auf Grund der Unsicherheiten zum Kauf- und Nutzungsverhalten bei Zeitkarten des Ausbildungsverkehrs wurde den Gebietskörperschaften empfohlen, die für das Jahr 2020 berechneten Werte für die Zahlungen an die Verkehrsunternehmen für die Jahre 2021, 2022 und 2023 festzuschreiben. Dem ist der Kreistag entsprechend nachgekommen und setzte damit das bisherige Antrags- und Abrechnungsverfahren für diese Jahre komplett aus. Im Haushaltsjahr 2024 werden dem Landkreis Mittel in Höhe von insgesamt etwa 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, welche in vollem Umfang an die Verkehrsunternehmen weitergereicht werden.
Weisung an den Landrat zu einer weiteren Grundsatzvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen in Bezug auf die Elbland Philharmonie Sachsen GmbH
Der Kreistag erteilte Herrn Landrat Michael Geisler mehrheitlich die Weisung, im Kulturkonvent einer weiteren Grundsatzvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen zur Sicherstellung der Finanzierung der Elbland Philharmonie Sachsen GmbH (EPS) ab der Spielzeit 2026/2027 für die Dauer von bis zu acht Jahren zuzustimmen, sofern mindestens folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:
- Laufzeit sechs Jahre mit Verlängerungsoption von weiteren zwei Jahren,
- Beibehaltung des grundsätzlichen Finanzierungsverhältnisses zwischen dem Freistaat Sachsen von 53 Prozent und dem Kulturraum Meißen – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von 47 Prozent zuzüglich weiterer Mittel für die EPS über den Kulturpakt oder vergleichbare Instrumente des Freistaates,
- Bereitstellung der Finanzierungsmittel vorzugsweise in dynamisierter Form,
- Abwicklung der Finanzierung der Landesbeteiligung über einen Orchesterleistungsvertrag zwischen EPS und der Landesbühnen Sachsen (LBS).
Die Finanzierung der gemäß einer solchen Grundsatzvereinbarung durch die kommunale Seite über den Kulturraum einzubringenden Mittel wird im Rahmen der Erhebung der Kulturumlage von den Mitgliedern des Kulturraumes, den beiden Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, sichergestellt.
Information zu den Empfehlungen der integrierten Sozialplanung
Der Kreistag nahm die Empfehlung sowie das weitere Vorgehen der Integrierten Sozialplanung (ISP) mit dem Fokus auf die enge Zusammenarbeit und die ganzheitliche Betrachtung sozialer Themen im Landkreis zur Kenntnis. Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln soll mit Hilfe einer Datenbank eine technische Implementierung in die Verwaltung erfolgen. Hierbei werden Kosten für die Beschaffung und für technische Vorbereitungen anfallen.
Derzeit nutzen die Fachbereiche im Landratsamt verschiedene Quellen, um für die Prozesse erforderliche Daten zu erhalten. Abgefragte, statistische Daten aus übergeordneten Stellen werden derzeit manuell mit Daten aus den Fachprogrammen kombiniert. Eine zentrale Lösung mittels Datenbank, in der alle für die Prozesse relevanten statistischen Daten gebündelt sind, gibt es aktuell noch nicht.
Die Strategie des Landkreises sollte den Fokus auf fachverfahrensübergreifende IT-Lösungen legen, die die Interessen von Bürgern, Politik, Wirtschaft, Standort, Kultur und Tourismus berücksichtigen. Die Landkreisverwaltung ist bestrebt, interne Verwaltungsprozesse zu optimieren und Dienstleistungen digital bereitzustellen, was eine kontinuierliche Weiterentwicklung der IT-Systeme erfordert. Neben den genannten Synergien für die Fachbereiche dient die Datenbank dazu, Mittel und Ressourcen genauer zu planen, Frühindikatoren zu entdecken und Bedarfe abzuleiten. Durch die Bereitstellung der Daten in geprüfter und einheitlicher Form an einem zentralen Ort wird zudem sichergestellt, dass alle Akteure auf gleicher Datenbasis miteinander kommunizieren und arbeiten können.
Als nächster Schritt erfolgt die Überprüfung der technischen Umsetzung der Datenbank. Zusätzlich wird der Datenbestand des Sozialmonitorings aktualisiert und erweitert. Nach dem Kreistag werden die Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung an die Kommunen weitergeleitet. Des Weiteren wird die Konzeption und Verortung der ISP in der Landkreisverwaltung überarbeitet.
Weitere Informationen zu den gefassten Beschlüssen können den entsprechenden Beschlussvorlagen entnommen werden, welche im Bürger- und Ratsinformationssystem des Landkreises unter folgendem Link hinterlegt sind: https://landratsamt-pirna.gremien.info/.