Aktuelle Aufstellung der Kreisbrandmeister im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

21.02.2024 13:15

Inspektionsbereiche Kreisbrandmeister Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) legt fest, dass sächsische Landkreise einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister mit Fachkenntnissen im Bereich Feuerwehr haben müssen. Seit dem 1. Januar 2024 ist Björn Rosenkranz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in dieser Funktion tätig. Im Laufe des Jahres soll ebenso ein stellvertretend hauptamtlicher Kreisbrandmeister das Team erweitern.

„Der Kreisbrandmeister nimmt aufgrund seiner klaren Aufgabenstellung eine gesonderte Position im Landkreis ein“, erläutert Landrat Michael Geisler. „Er übernimmt grundlegende Aufgaben im Brandschutz und steht als kompetenter Ansprechpartner für unsere kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Verfügung. Insbesondere in der Vorbereitung auf außergewöhnliche Situationen, wie dem uns allen im Gedächtnis gebliebenen Waldbrandereignis im Juli 2022, spielt der Kreisbrandmeister eine wichtige Rolle für die Sicherheit in unserer Region.“

Die Aufgaben des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters umfassen neben der Unterstützung der überörtlichen Zusammenarbeit im Brandschutz auch die Überprüfung von Ausrüstung und Leistungsstand von 36 Gemeindefeuerwehren mit über 180 Ortsfeuerwehren im Landkreis. Dies erfordert umfassende Informationen und enge Zusammenarbeit mit Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie Feuerwehrführungskräften.
 
Er ist zudem Ansprechpartner für örtliche Brandschutzbehörden und sorgt als Verbindung zum Bezirksbrandmeister für den Informationsfluss zur oberen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde. Auch koordiniert er notwendige Alarm- und Einsatzpläne mit den tschechischen Behörden auf Basis der Vereinbarung zur gegenseitigen Hilfeleistung.

Um die vielfältigen Aufgaben zu bewältigen, wurden durch den Landrat am 5. Dezember 2023 ehrenamtliche Stellvertreter für eine Amtszeit von 6 Jahren in den Regionen bestellt. Diese agieren als Bindeglied zwischen der Kreisverwaltung, örtlichen Brandschutzbehörden und den Freiwilligen Feuerwehren vor Ort.

Die stellvertretenden Kreisbrandmeister unterstützen Gemeinden und Wehrleiter beratend, bereiten Alarm- und Einsatzübungen vor und führen diese durch, wirken bei der überörtlichen Einsatzplanung mit und koordinieren Einsatzkräfte und Behörden bei gemeinsamen Einsätzen. Zudem nehmen sie an Versammlungen und Repräsentationsveranstaltungen teil, beteiligen sich am diensthabenden System und tragen zur Umsetzung der Regelungen zur Führungsorganisation im Katastrophenfall im Landkreis bei.