30.07.2020 00:00
In den letzten Wochen herrschten für den Borkenkäfer günstige Wetterbedingungen, auch der milde Winter ermöglichte das Überleben einer außergewöhnlich hohen Käferpopulation. Das Landratsamt als untere Forstbehörde führt im Rahmen einer Borkenkäferüberwachung Kontrollfänge von Borkenkäferarten mit speziellen Fallensystemen durch. Die Fangzahlen der Borkenkäfer sind ein Weiser für die Populationsdynamik dieser Insekten. Im Vergleich zu den schon im Vorjahr hohen Ergebnissen sind die aktuellen Fangzahlen erheblich gestiegen. Damit ist auch in diesem Jahr mit einem massiven Borkenkäferbefall zu rechnen.
Borkenkäfer schlägt in allen Waldgebieten zu
Bei den intensiven Kontrollen, besonders in den ausgewiesenen Vorranggebieten, werden nach einem eher verhaltenen Befallsbeginn mit jedem Tag immer mehr und größere Borkenkäferherde entdeckt. Der Borkenkäfer schlägt derzeit in allen Waldgebieten des Landkreises heftig zu. Er befällt meist zuerst den Kronenbereich, so dass der Befall anfangs schwer zu erkennen ist. Ein deutliches Indiz ist vorhandenes Bohrmehl, das sich am Stammfuß sammelt. Oft wird erst nach dem Ausflug der Jungkäfer das ganze Ausmaß der Schäden sichtbar.
Allgemeinverfügung durch den Landkreis erlassen
Im Landkreis sind weiterhin drei Vorranggebiete zum Schutz von Waldbeständen, die eine wichtige Hoch- und Trinkwasserschutzfunktion erfüllen sowie dem Boden- und Erosionsschutz dienen, ausgewiesen. Um in diesen Vorranggebieten den Borkenkäfer gezielt und erfolgreich bekämpfen zu können und den Wald zu erhalten, hat der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung von holz- und rindenbrütenden Schadorganismen an Fichten, Kiefern und Lärchen im Privat- und Körperschaftswald erlassen. Für den Fall, dass ein Waldbesitzer seiner Pflicht zur Bekämpfung des Borkenkäferbefalls nicht nachkommt, kann diese im Wege einer Ersatzvornahme durchgeführt werden.
Pflanzenschutzmittel werden nur im Ausnahmefall eingesetzt
Aber auch außerhalb der Vorranggebiete wird entdeckter Stehendbefall jedem Waldbesitzer mittels „Forstaufsichtlichem Hinweis“ mitgeteilt. Der Waldbesitzer kann entscheiden, ob er selbst den Befall beräumt oder fremde Hilfe, unter anderem durch den Sachsenforst, in Anspruch nimmt. Pflanzenschutzmittel werden nur in Ausnahmefällen und als letztes Mittel der Wahl eingesetzt. Auch das Abdecken von nicht rechtzeitig absetzbarem Holz mit imprägnierten Netzen gehört dazu. Pflanzenschutzmittel dürfen nur durch sachkundige Anwender und nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften ausgebracht werden. Sachkundig sind Anwender von Pflanzenschutzmitteln dann, wenn sie im Besitz einer gültigen Sachkundenachweiskarte sind und im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Frist eine behördlich anerkannte Fortbildung im Pflanzenschutz absolviert haben. Dem Waldbesitzer ohne gültige Sachkundenachweiskarte bleibt daher oft nur die Möglichkeit der schnellen Aufarbeitung und Abfuhr der Bäume oder die anstrengende Entrindung vor Ort.
Kontakt:
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Umweltamt
Referat Forst
Schloßhof 2/4, 01796 Pirna
Telefon: 03501 515-3500
E-Mail: andreas.geschu@landratsamt-pirna.de