20.02.2025 15:45
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landratsamtes nimmt die Aufgaben des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge im Zusammenhang mit der Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene sowie dem Tierschutz wahr. Den folgenden Tätigkeiten ist das Fachamt im Jahr 2024 nachgegangen.
Veterinärdienst
Im Referat Veterinärdienst werden Tierseuchen / Zoonosen sowie die Anwendung und der Nachweis von Tierarzneimitteln und Tierimpfstoffen überwacht und kontrolliert. Weitere Arbeitsgebiete sind die Bearbeitung von Tierschutzanzeigen und die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben und Normen im Tierschutz.
Im Jahr 2024 wurden 403 Tierschutzkontrollen durchgeführt. Davon waren etwa 50 Prozent nicht auffällig oder nicht bewertbar. Es traten jedoch auch Fälle auf, in denen das Eingreifen der Behörde dringend erforderlich war. Dazu zählen beispielsweise die tierschutzgerechte Unterbringung und Versorgung von 31 Katzen oder die Euthanasie einer Mutterkuh, um sie von ihren Leiden, denen sie seit mehreren Tagen ausgesetzt war, zu erlösen. Fälle von abgemagerten und verstorbenen Tieren, die aufgrund unterlassener Versorgung entstanden sind, wurden zur Prüfung auf das Vorliegen eines Straftatbestandes an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Tierseuchen- und tierschutzrechtliche Verstöße beim Verbringen von Tieren nach Deutschland befinden sich stetig auf einem sehr hohen Niveau. Bei der Beschlagnahme von insgesamt 83 Hunden und 20 Katzen ist die sehr gute Zusammenarbeit mit der Bundespolizei und besonders dem Tierheim Freital hervorzuheben. Der Transport von elf hochwertigen exotischen Vögeln stellte das Amt hinsichtlich einer fachkompetenten, tierschutz- und tierseuchengerechten Unterbringung vor eine besondere Herausforderung.
In landwirtschaftlichen Betrieben wurden in 626 Fällen die Fachbereiche Tierschutz, Tierseuchen, Tierarzneimittel oder die Tierkennzeichnung überprüft. Bei diesen Kontrollen zeigte sich, dass die Unternehmer die gesetzlichen Grundlagen weitestgehend beachten. Hier waren nur wenige Nachkontrollen erforderlich.
Teile des Landkreises waren in der ersten Jahreshälfte als Sperrzone 1 der Restriktionsgebiete zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) ausgewiesen. Neben der Prüfung und Bearbeitung der ASP-Blutproben war die Einführung der verpflichtenden Nutzung der Wildmonitoringdatenbank zur ASP-Probenerfassung seit April 2024 eine neue Herausforderung. Ein Großteil der Jäger stellte sich dieser neuen Aufgabe und erzielte mit Hilfe der Mitarbeiter des Landratsamtes im sachsenweiten Vergleich zügig eine sehr hohe Nutzungsrate.
Lebensmittelüberwachung
Zu den Aufgaben des Referates Lebensmittelüberwachung gehören der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft. Hierzu werden Kontrollen und Probeentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung durchgeführt. Im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes werden Schlachttiere bei Hausschlachtungen und gewerblichen Schlachtungen einer obligatorischen Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterzogen. Erlegte Wildschweine und andere Wildtiere werden auf Trichinen untersucht. Darüber hinaus werden auch Verbraucherbeschwerden zur Lebensmittelsicherheit entgegengenommen und bearbeitet.
Im Jahr 2024 wurden 1.416 planmäßige Routinekontrollen und 92 Nachkontrollen durchgeführt. In drei Fällen mussten die Unternehmen vorübergehend geschlossen werden, da gravierende Verstöße festgestellt wurden. Die Landkreisverwaltung eröffnete 18 Verwaltungsverfahren, um festgestellte Mängel abzustellen und führte 17 Bußgeldverfahren.
Der Fokus der Probeentnahme lag im Jahr 2024 auf Herstellerproben. Es wurden 1.061 Proben aus vorzugsweise selbst hergestellten Lebensmitteln in Fleischereien, Küchen, Bäckereien, bei Direktvermarktern oder auf Märkten entnommen. In einer Probe wurden Krankheitserreger nachgewiesen. Die Behörde veranlasste daraufhin, noch vorrätige Ware zu vernichten. Aufgrund einer zu hohen mikrobiologischen Belastung wurden 21 Proben als nicht sicher bewertet. Des Weiteren wurden in Folge von Kennzeichnungsmängeln 152 Proben beanstandet. Das Vorhandensein von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln im Handel wurde im Rahmen von Schnellwarnungen in 67 Fällen überprüft.
Der Bereitschaftsdienst beschlagnahmte innerhalb von vier Einsätzen insgesamt rund 1.800 Kilogramm Lebensmittel, die ohne Einfuhruntersuchung aus Drittländern, vorzugsweise aus der Türkei und der Ukraine, in die europäische Union verbracht werden sollten.
Weitere Informationen und Formulare sind unter www.landratsamt-pirna.de/lebensmittelueberwachungs-veterinaeramt.html zu finden.