Aktuelle Informationen zum Thema Elterngeld

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18.02.2025 13:30

Symbolbild

Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und dafür ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Auch Eltern, die vor der Geburt kein Einkommen hatten, können diese Leistung erhalten.

Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus. Mit Hilfe des Elterngeldrechners können Mütter und Väter ihren Anspruch selbst ermitteln. Dieser Online-Dienst unter https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt Eltern außerdem bei der Planung des Leistungsbezuges, da der Rechner verschiedene Kombinationen aus Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus erfasst und vergleicht. Es gilt jedoch zu beachten, dass das Ergebnis lediglich einen Richtwert ausgibt und keinen Rechtsanspruch begründet.

Geltende Neuerungen für das Elterngeld seit 2024 

Für Geburten ab 1. April 2024 wurde die Grenze des zu versteuernden Einkommens für Paare und Alleinerziehende auf 200.000 Euro festgelegt, für Geburten ab 1. April 2025 wird diese Grenze auf 175.000 Euro abgesenkt. Die Elterngeldstelle prüft den Anspruch grundsätzlich anhand des letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheides beider Elternteile.

Zudem wurde für Geburten ab 1. April 2024 der parallele Bezug von Basiselterngeld neu geregelt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeldes für beide Elternteile ist grundsätzlich nur noch für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Monate möglich. Sobald ein Elternteil jedoch Elterngeld Plus bezieht, kann der andere Part auch mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder Elterngeld Plus erhalten. Eltern von besonders früh geborenen Kindern sowie von Zwillingen oder von Kindern mit Behinderung / Geschwisterkindern mit Behinderung, für die ein Anspruch auf den Geschwisterbonus besteht, können weiterhin Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig beziehen. Damit sollen Eltern in besonderen Lebenslagen und Belastungssituationen unterstützt werden.

Antragstellung – Die Wege zum Elterngeld

Seit 2024 kann das Elterngeld online beantragt werden. Die Eltern können dabei selbst entscheiden, ob sie ein Benutzerkonto anlegen. Bestimmte Vorteile sind jedoch nur nach vorheriger Registrierung nutzbar, insbesondere der Dokumentenupload, die Möglichkeit des Vorabausfüllens und Zwischenspeicherns und die Nutzung der elektronischen Unterschrift. Bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion kann der Antrag digital unterschrieben, alle Nachweise angefügt und elektronisch an die Elterngeldstelle gesendet werden. Die Übermittlung in Papierform ist nicht notwendig. Der elektronische Assistent kann auch ohne Online-Ausweisfunktion genutzt werden. In diesem Fall wird der Antrag ohne Unterschriften elektronisch übermittelt und es wird zusätzlich das ausgedruckte und von beiden Elternteilen unterschriebene Formular sowie gegebenenfalls weitere Unterlagen bei der Elterngeldstelle eingereicht. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, den Antrag und die notwendigen Nachweise wie bisher in Papierform bei der Elterngeldstelle einzureichen.

Eine persönliche Beratung zu dem Thema Elterngeld kann nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03501 515-0 im Bürgerbüro des Landratsamtes Pirna, Freital, Dippoldiswalde oder Sebnitz erfolgen. Bei fachspezifischen Fragen und besonderen Einzelfällen berät auch die Elterngeldstelle in Freital nach vorheriger Terminvereinbarung. Weitere ausführliche Informationen sowie die Verlinkungen zu den Anträgen sind unter www.landratsamt-pirna.de/elterngeld.html erhältlich. Für Geburten ab 1. April 2025 wird es einen neuen Antrag geben, sobald dieser verfügbar ist, wird er unter oben genanntem Link abrufbar sein.