Information aus dem Petitionsausschuss am 3. Juni 2025

A-Z

10.06.2025 13:30

Symbolbild

Der Petitionsausschuss des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat sich in seiner Sitzung am 03.06.2025 mit zwei Petitionen befasst:

1.    Erhalt des Pehnabaches in Struppen
Die Quelle des Pehnabaches versiegte Anfang der 1960er Jahre irreversibel durch bergbauliche Erkundungsarbeiten im Rahmen der Errichtung des Bergbaubetriebes Königstein. Seither erfolgte durch die Wismut GmbH die Einspeisung von Ersatzwasser in den Pehnabach.
Im Zuge der fortschreitenden Sanierung des Bergbaubetriebes stand ab dem Jahr 2013 das bisher eingeleitete Grundwasser so nicht mehr zur Verfügung und die Wismut GmbH stellte die Ersatzwassereinspeisung ein. Ab 2021 leitete das Unternehmen wieder Wasser in den Pehnabach ein, jedoch nur noch in verminderter Menge. Dem vorausgegangen war ein Rechtsstreit, in dessen Ergebnis das Oberverwaltungsgericht Bautzen dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge darin Recht gegeben hatte, dass die Wismut GmbH verpflichtet ist, weiterhin Ersatzwasser in den Pehnabach einzuspeisen.

Die nun vorliegende Petition enthielt die Forderung nach Vollstreckung des rechtskräftigen Bescheides der unteren Wasserbehörde aus dem Jahr 2013 mit der Anordnung zur unverminderten Ersatzwassereinspeisung.
Die dem Petitionsausschuss angehörenden Kreisräte folgten der Bewertung und dem Beschlussvorschlag der Landkreisverwaltung und beschlossen mehrheitlich, der Petition abzuhelfen und am Vollzug des Urteils des Oberwaltungsgerichtes festzuhalten. Nach Vollstreckung des oben genannten Bescheides soll dem Gewässer wieder Wasser in der Größenordnung der früheren Quellfassung zugeführt werden, sodass sich Flora und Fauna am Pehnabach wieder erholen können.
 
2.    Verbesserung der Verkehrssicherheit zwischen der A17-Anschlussstelle Bahretal und Nentmannsdorf
Eine weitere Petition forderte, die Verkehrssicherheit an der Kreuzung der Straßen K 8760, K 8732 und S 170 n zwischen der A17-Anschlussstelle Bahretal und Nentmannsdorf zu verbessern und zeitnah einen Kreisverkehr auf dieser Kreuzung zu errichten.

Nach intensiver Diskussion unter Einbeziehung von Vertretern des für die S 170 n zuständigen Landesamtes für Straßenbau und Verkehr sowie der Polizei folgten die Ausschussmitglieder dem Beschlussvorschlag der Landkreisverwaltung, zunächst eine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch kurz- bis mittelfristig umsetzbare Maßnahmen herbeizuführen.

Sofortmaßnahmen zur Erhöhung der Erkennbarkeit der bestehenden Vorrangverhältnisse und der Wartepflicht sowie eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf allen Straßenästen wurden durch Verkehrszeichen und Ergänzungen bzw. Erneuerungen von Markierungen bereits umgesetzt. Nach der Bewertung ihrer Wirksamkeit bilden diese Maßnahmen die Grundlage für die Entscheidung über die Errichtung des geforderten Kreisverkehrs.

Die Landkreisverwaltung wird beide Anliegen weiter verfolgen und im Rahmen der Kreistagsberichterstattung über den Fortgang unterrichten.