Geflügelpest auf dem Vormarsch

05.12.2022 15:30

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Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt informiert:

Das Risiko der Einschleppung von Geflügelpest (HPAI) in Hausgeflügelbestände ist so hoch wie nie – alle Geflügelhalter sollten ihre Bestände schützen.

Der herbstliche Wasservogelzug ist in vollem Gange. Die nordischen/arktischen Gänse und auch Entenvögel aus Skandinavien und dem Baltikum sind eingetroffen und können zur Verbreitung der zirkulierenden Viren beitragen. Hinzu kommen kühlere Temperaturen und schwächere UV-Strahlung, die ein Überdauern von HPAI-Viren in der Umwelt begünstigen.

Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird für ganz Deutschland als hoch eingestuft.

Die Zahl der Ausbrüche bei Geflügel und gehaltenen Vögeln hat in Europa zugenommen. Davon betroffen ist auch Deutschland. Es ist derzeit auch von einem hohen Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Haltungen innerhalb Deutschlands und Europas auszugehen. Im Jahr 2022 zirkulierte das HPAI-Virus ganzjährig in Europa, es gab keine Sommerpause, sondern das Virus ist nun ganzjährig präsent (Enzootie). In der Saison 2021/22 mussten in Europa 46 Millionen Stück Geflügel zur Seuchenbekämpfung getötet werden.

Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern informierte, dass es im Nachgang zu einer Rassegeflügelausstellung mit 241 Ausstellen zu Geflügelpestausbrüchen in Kleinsthaltungen und Zuchtbeständen gekommen ist. Das Bundesland Bayern hat wegen der Seuchengefahr Geflügelausstellungen bereits vorsorglich untersagt.

 

Wichtige Empfehlungen zum Schutz vor dem Eintrag des Virus sind:

  • Einsammeln von Wildvogelkadavern (Wasservögel und Greifvögel) und
  • Einsendung zur Untersuchung (Meldung  bitte an Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unter 03501 515-2401 oder lueva@landratsamt-pirna.de).

 

Oberste Priorität hat weiterhin der Schutz des Hausgeflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen.

Alle Geflügelhalter sollten die Biosicherheit in ihren Haltungssystemen wie folgt kritisch überprüfen:

  • Werden Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert?
  • Ist der Stall sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln?
  • Erfolgt die Fütterung des Geflügels so, dass niemals Wildvögel Zugang zur Futterstelle haben und werden Futter und Einstreu wildvogelsicher gelagert?
  • Ist der Freilauf sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln?
  • Kann kein Eintrag von Wildvogelkot erfolgen (Sicherung der Freiläufe nach oben)?
  • Werden Gerätschaften zur Stallbewirtschaftung wildvogelsicher gelagert?
  • Ist der Stall/Auslauf gegen das Betreten von unbefugten Personen und von anderen Tieren gesichert?
  • Erfolgt der Zukauf von Tieren ausschließlich aus gesunden Beständen?
  • Werden die Gerätschaften geschützt vor Wildvögeln gelagert?
  • Wird stalleigene Schutzkleidung und Schuhwerk verwendet?
  • Tränkwasser sollte niemals aus Oberflächenwasser gewonnen werden.
  • Badegewässer von Wassergeflügel müssen so gesichert sein, dass diese nicht von Wildvögeln genutzt werden können.

Bitte beachten Sie auch, dass erhöhte Verluste in den Beständen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen sind.

 

Kontakt:

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Telefon: 03501 515-2401
E-Mail: lueva@landratsamt-pirna.de