Landratsamt bestätigt das Ergebnis der Bürgermeisterwahl in Gohrisch vom 26. Mai 2019 – dennoch Neuwahl erforderlich

07.08.2019 00:00

Nach eingehender Prüfung der Wahlunterlagen hat die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in Gohrisch vom 26. Mai 2019 festgestellt. Zugleich hat es der Erklärung des zum Bürgermeister gewählten Maik Günther stattgegeben, die Wahl zum ehrenamtlichen Bürgermeister nicht anzunehmen. Der Gewählte hatte dies mit seiner mehr als fünfzehnjährigen Tätigkeit im Gemeinderat und dem erheblich gestörten Vertrauensverhältnis zum Gemeinderat aufgrund des im Vorfeld der Wahl von einigen Gemeinderäten – alten wie neuen – geführten unfairen Wahlkampfes mit persönlichen Diffamierungen gegen ihn begründet.

Damit ist innerhalb der nächsten sechs Monate eine erneute Bürgermeisterwahl in Gohrisch erforderlich, für die erneut Wahlvorschläge eingereicht werden können. Der Gemeinderat bestimmt den Wahltag, der unter Beachtung der wahlrechtlichen Bekanntmachungsfristen wohl frühestens Ende November bzw. Anfang Dezember 2019 liegen dürfte.

Zuvor hatte das Landratsamt insgesamt elf Einsprüche gegen das Ergebnis der Wahl zurückgewiesen. Die Entscheidungen des Gemeindewahlausschusses zur abweichenden Bewertung von Stimmabgaben auf den Stimmzetteln im Vergleich zu den Feststellungen der Wahlvorstände am Wahlabend wurden unter Beachtung des sächsischen Kommunalwahlrechts als ermessensgerecht erachtet.

Auch eine etwaige Neufeststellung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl durch den Gemeindewahlausschuss hätte zu einer Neuwahl geführt, da hierbei entgegen dem vorläufigen Ergebnis der Wahl auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen entfallen wären. Das Kommunalwahlgesetz bestimmt für einen solchen Fall ohne Wenn und Aber die Durchführung einer Neuwahl.