Engagement für Inklusion

03.12.2021 00:00

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Pressemitteilung der Arbeitsagentur Pirna

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2021 wirbt die Arbeitsagentur Pirna für Inklusion und macht auf das Potenzial von Menschen mit Handicap aufmerksam.

Mit ihren Beraterinnen und Beratern für Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben und den Fachspezialisten im Arbeitgeber-Service, die sich um den besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedarf kümmern, erhalten Menschen mit Behinderung in der Agentur für Arbeit Pirna und dem Jobcenter Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ganzjährig ein hohes Maß an Aufmerksamkeit.

„Unsere Unternehmen suchen in vielen Bereichen händeringend Fachkräfte. Da darf das Potenzial von Menschen mit Behinderung nicht außer Acht gelassen werden. Sie haben zum einen ein Recht auf Teilhabe und auf ein selbstbestimmtes Leben, was insbesondere durch Arbeit gewährleistet wird. Auf der anderen Seite sind sie meist gut qualifiziert und darüber hinaus oft besonders motiviert“, betont Arbeitsagenturchefin Gerlinde Hildebrand. „Wir beraten Arbeitgeber bei ihren Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und können finanzielle Unterstützung bei der Einstellung gewähren, wie beispielsweise Eingliederungszuschüsse, Ausbildungszuschüsse, Probearbeit oder Beschäftigungsprämien“, informiert die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Pirna.

Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Fördermöglichkeiten unterstützen Unternehmen sowie auch schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf ihrem gemeinsamen Weg:

  • Ausbildungszuschüsse für die Berufsausbildung (bis zu 80 Prozent der Vergütung des letzten Ausbildungsjahres)
  • Einstiegsqualifizierung zur Vorbereitung für die Ausbildung (Zuschuss zur Praktikumsvergütung für 6 bis 12 Monate)
  • Probebeschäftigung (volle Kostenerstattung für bis zu drei Monate)
  • Eingliederungszuschüsse (bis zu 70 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes für einen längeren Zeitraum)
  • Kostenerstattung für angepasste Arbeitsplatzgestaltung

Bei Beratungswünschen können sich interessierte Arbeitgeber telefonisch über die gebührenfreie Service-Rufnummer: 0800 4 5555 20 oder per E-Mail: pirna.arbeitgeber@arbeitsagentur.de an den Arbeitgeber-Service wenden und sich online unter: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/arbeitskrafte-mit-behinderungen informieren.

Der Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Arbeitslosigkeit

Von insgesamt 5.154 arbeitslosen Menschen sind 386 schwerbehindert. Im Vergleich zum Vorjahr sind das lediglich zwei Personen weniger.
Fast zwei Drittel von ihnen sind 50 Jahre und älter. Drei Viertel verfügen über eine abgeschlossene betriebliche, schulische oder akademische Ausbildung. Somit sind sie überwiegend gut ausgebildet.

Beschäftigung*

Im Jahr 2019 waren im Landkreis durchschnittlich 1.889 Menschen mit Behinderung beschäftigt. Die meisten Beschäftigten arbeiten in der öffentlichen Verwaltung und Sozialversicherung (565 Beschäftigte). Etwas mehr als ein Viertel arbeitet im Verarbeitenden Gewerbe (487 Beschäftigte) und rund 20 Prozent im Gesundheits- und Sozialwesen (365 Beschäftigte). Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ist im Vergleich zum Vorjahr um 11 Personen gestiegen.

*keine Vollerhebung – Meldepflicht nur für Unternehmen mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen

Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe

Bei der Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials bei Menschen mit Handicap gibt es nach wie vor Nachholbedarf. Dies zeigt die Beschäftigungsquote. Jeder Arbeitgeber mit mindestens 20 regelmäßigen Arbeitsplätzen ist verpflichtet, je nach Betriebsgröße, eine bestimmte Anzahl Schwerbehinderte zu beschäftigen. So muss ein Betrieb mit mindestens 20, aber weniger als 40 Arbeitsplätzen einen Beschäftigten mit Schwerbehinderung haben. In Betriebe mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen müssen zwei schwerbehinderte Personen arbeiten; noch größere Betriebe müssen mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen. Andernfalls ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die Beschäftigungschancen und –bedingungen von Menschen mit Handicap zu verbessern. Sie soll zudem einen Ausgleich unter den Arbeitgebern herbeiführen.

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gab es im Jahr 2019 insgesamt 458 Betriebe, die zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen verpflichtet waren. Diese hatten insgesamt 41.875 Arbeitsplätze, welche für die Berechnung der Beschäftigungspflicht berücksichtigt wurden. Fünf Prozent (1.966 Arbeitsplätze) sollten mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein. Tatsächlich waren es im Jahr 2019 3,3 Prozent (1.367 Arbeitsplätze). Die Quote blieb seit 2015 nahezu unverändert.