Das Landratsamt sucht ehrenamtliche Vormünder bzw. Ergänzungspfleger

09.07.2020 00:00

Können Eltern das Sorgerecht nicht ausüben, weil sie vorübergehend nicht in der Lage sind, ihnen das Sorgerecht entzogen wurde oder sie verstorben sind, benötigt es einen Dritten, welcher sich um die rechtlichen Belange des Kindes kümmert. Sollte das gesamte Sorgerecht übertragen werden, spricht man von einem Vormund. Der Vormund ist damit der gesetzliche Vertreter des Kindes.

Neben der Vormundschaft gibt es auch die Ergänzungspflegschaft, in der nicht die komplette elterliche Sorge, sondern nur Teilbereiche des Sorgerechtes (z. B. Aufenthaltsbestimmungsrecht) beim Ergänzungspfleger liegen.

Bisher wurden hauptsächlich Beschäftigte des Referates Amtsvormundschaften des Landratsamtes als Amtsvormund eingesetzt. Diese führten im Jahr 2019 insgesamt 308 Vormundschaften und Ergänzungspflegschaften aus.

Der Landkreis möchte nun vermehrt ehrenamtliche Personen für diese Aufgabe gewinnen.

Anders als die Beschäftigten des Landratsamtes, welche parallel bis zu 40 Kinder, sog. Mündel betreuen, kümmern sich Ehrenamtliche i. d. R. um ein minderjähriges Kind. Dies ermöglicht eine noch individuellere Betreuung. Es gilt, sämtliche rechtliche Belange des Kindes zu regeln und wenigstens einmal im Monat den persönlichen Kontakt zu pflegen.

Rechtliche Belange sind beispielsweise die Einwilligung zu medizinischen Maßnahmen, die Beantragung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen, die Teilnahme an Hilfeplangesprächen und die Auswahl des Kindergartens bzw. der Schule. Abhängig sind sie davon, ob eine Vormundschaft mit allen Bestandteilen der elterlichen Sorge oder ob im Rahmen einer Ergänzungspflegschaft nur bestimmte Teilbereiche der elterlichen Sorge übertragen werden.

Für Interessierte wird es im Herbst 2020 eine Informationsveranstaltung geben. Bis dahin können Fragen zum Thema Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft auch an folgenden Kontakt gestellt werden:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Geschäftsbereich 2
Jugend- und Bildungsamt
Referat Amtsvormundschaften
Schloßhof 2/4
01796 Pirna

Tel.: 03501 515-2150
Fax: 03501 515-82150
E-Mail: vormundschaften@landratsamt-pirna.de